Donnerstag, 02. September 2010, 21:27 Uhr

manager magazin



30.07.2010
 

Korruption

"Es hilft nicht, nichts gewusst zu haben"

Von Matthias Kaufmann

Großbritannien führt ein neues Gesetz gegen Korruption ein. Dafür sollten sich auch deutsche Unternehmen interessieren, denn künftig haften die Konzerne für ihre Geschäftspartner mit. Oliver Scholz, Compliance-Experte bei Control Risks, erklärt die wichtigsten Verschärfungen.

mm: Die britische Regierung hat ein Antikorruptionsgesetz verabschiedet, den UK Bribery Act. Was bedeutet das für deutsche Unternehmen?

Scholz: Das Gesetz ist eine Folge des BAE-Skandals.

mm: Der britische Kampfflugzeughersteller BAE soll Waffengeschäfte mit Saudiarabien massiv geschmiert haben, die Rede war von einer Milliarde Pfund. Die Ermittlungen wurden jedoch zum Teil eingestellt, offiziell aus Gründen der nationalen Sicherheit.

Scholz: Nachdem das bislang geltende Antikorruptionsrecht in Großbritannien rund 90 Jahre alt ist, war es nun an der Zeit, die Gesetzgebung an die Gegenwart anzupassen. Der Bribery Act enthält wesentliche Verschärfungen, an die sich auch deutsche Unternehmen halten müssen, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien haben.

mm: Was bedeutet das konkret?

Scholz: Neben britischen Staatsbürgern betrifft das Gesetz alle ausländischen Gesellschaften, die in Großbritannien Niederlassungen haben. Damit ist es für viele deutsche Unternehmen von großem Gewicht. Es betrifft sowohl die Bestechung von Staatsdienern und Politikern, als auch die von Privatpersonen und Unternehmen. Voraussichtlich im April nächsten Jahres wird es in Kraft treten.

mm: Was ist so scharf an dem Gesetz?

Scholz: Vier Punkte fallen besonders auf. Erstens ist explizit die Bestechung von Unternehmen durch Unternehmen abgedeckt. Das ist zum Beispiel nicht der Fall beim Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), dem US-Antikorruptionsgesetz, das bereits als besonders streng gilt. Zweitens können sich Firmen dadurch strafbar machen, dass sie keine geeigneten Maßnahmen und Prozesse gegen Korruption etablieren.

mm: Was sind denn geeignete Maßnahmen und Prozesse?

Scholz: Das ist derzeit noch unklar, soll aber konkretisiert werden, bis das Gesetz in Kraft tritt. In einer Expertenanhörung hat Transparency International dazu bereits Vorschläge unterbreitet, aber die Regierung wird ihre eigenen Pläne wohl erst im Oktober oder November veröffentlichen.

mm: Was kann man sich darunter sinnvollerweise vorstellen?

Scholz: Firmen werden ganz sicher einen Code of Conduct vorweisen müssen, also eine Richtlinie, die Bestechung explizit verbietet, und die bestimmt, wie mit Korruptionsversuchen umzugehen ist. Diese Richtlinie werden sie wohl regelmäßig auditieren müssen: Ein vergilbtes Dokument, vollgeschrieben mit guten Vorsätzen, genügt nicht - Kontrolle muss sein. Ferner dürften Trainingsprogramme dazu gehören und die Überprüfung aller Geschäftspartner und Kunden.

mm: Die Unternehmen werden auch für ihre Geschäftspartner mit verantwortlich gemacht?

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Zur Person

Control Risk
Oliver Scholz ist unter anderem verantwortlich für die Compliance Dienstleistungen von Control Risks. Die weltweit agierende Beratungsfirma mit Sitz in London ist auf die Aufklärung und Prävention von Betriebs- und Wirtschaftskriminalität spezialisiert.









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