Von Dietmar Student
mm: Die oft dazu führt, überhaupt keine Information nach draußen zu geben.
Becker-Toussaint: Ja. Viele Unternehmen mauern einfach, mit dem stereotypen Satz: Zu laufenden Ermittlungen nehmen wir keine Stellung. Die sehen nicht, dass hier ein berechtigtes Interesse der Medien besteht, Auskunft zu bekommen. Es ist auch in ihrem eigenen Interesse. Nur so können sie verhindern, dass Gerüchte entstehen, können sagen, dieses und jenes ist zu weit hergeholt oder schlicht unwahr. Wenn aber erst einmal die Spekulationswelle aufbrandet, ist sie nur noch schwer zu stoppen. Dann werden plötzlich Riesensummen in den Raum gestellt, die angeblich veruntreut worden sind. Wenn das Unternehmen dann nicht eine nachvollziehbare, schlüssige Auskunft gibt, schadet es sich selbst. Die Firmen erwarten dann fatalerweise oft auch noch, dass die Staatsanwaltschaft gegenüber Fragen der Presse ebenfalls schweigt.
mm: Was sie in den meisten Fällen ja auch tut.
Becker-Toussaint: Das ist aber nicht okay, wenn oft ein vehementes öffentliches Interesse vorliegt. Die Staatsanwaltschaft ist dann gesetzlich verpflichtet, den Journalisten Auskünfte zu geben. Und die Ermittler haben im Grunde auch ein eigenes Interesse daran: Die wollen nämlich nicht als große Blockierer dastehen, als Teil einer Justiz, die hinter verschlossenen Türen agiert. Dieses öffentliche Bild wollen wir nicht.
mm: Aber da haben Staatsanwälte noch einen gehörigen Nachholbedarf.
Becker-Toussaint: Da gebe ich Ihnen Recht. Früher mussten Staatsanwälte erst vom Verwaltungsgericht belehrt werden, dass sie vernünftige Auskünfte geben müssen, und zwar in vertretbarer Zeit, nicht erst dann, wenn der ganze Markt sich verlaufen hat. Natürlich war es für mich auch immer die bequemste Art, alles schriftlich zu halten. Dann weiß man, was man gesagt hat. Aber wir sind auch verpflichtet, mediengerechte Auskünfte zu geben.
mm: Das heißt?
Becker-Toussaint: Wir müssen zum Beispiel dem Hörfunk Originaltöne geben. Eine solche Pflicht ist nicht allgemein bekannt, und dann machen sie es eben nicht. Wir waren als große Staatsanwaltschaft in Frankfurt oft sogar dankbar, wenn wir Öffentlichkeit hatten, denn das schützt auch vor politischer Einflussnahme. Je transparenter ein Verfahren ist, umso weniger kann es sich ein Politiker leisten, Einfluss zu nehmen. Insofern sichert die Presse die Freiheit der Justiz.
mm: Wie oft nehmen Unternehmen Einfluss auf die Politik, machen Topmanager Druck auf Justizbehörden?
Becker-Toussaint: Man wäre naiv, wenn man sagen würde: Das gibt es nicht. Große Unternehmen, die eine Bedeutung für die Region haben, versuchen natürlich politische Einflussnahme. Meist auf lokaler Ebene, über ihren Bundestags- oder Landtagsabgeordneten. Sie denken, sie müssten mal probieren, ob die weisungsabhängige Staatsanwaltschaft nicht in die Knie geht. Man ärgert sich als Staatsanwalt natürlich darüber, wenn etwa der Behördenleiter angerufen wird. Wenn man das dann merkt, haben die Unternehmen oft die Solidarität der ganzen Behörde gegen sich. Da geht jeder Kollege freiwillig noch mit durchsuchen, nur um zu beweisen: Wir widerstehen dem öffentlichen Druck.
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