mm: Die Schätzungen dienen vermutlich dem Zweck, den Steuerzahler zu ordentlichen Angaben zu bewegen, weil er damit günstiger wegkommt.
Stockum: Das ist sicher die Hoffnung. Allerdings sind sogenannte Mondschätzungen, also klar übersteigerte Annahmen, durch das Finanzamt nicht zulässig.
mm: Kann man mit der Schätzung auch günstiger fahren als mit der korrekten Angabe?
Stockum: Natürlich ist es möglich, dass das Finanzamt noch zu vorsichtig ist. Aber ich muss warnen: Wenn jemand eine solche Schätzung akzeptiert, obwohl er weiß, dass seine Steuerpflicht deutlich höher läge, macht er sich erneut der Steuerhinterziehung schuldig.
mm: Was raten Sie?
Stockum: Ehrlich sein. Oder ehrlich werden. Und dass, so bald wie möglich.
mm: Also Selbstanzeige?
Stockum: Ja. Allerdings sollte man sich bei der genauen Vorgehensweise unbedingt von einem Experten beraten lassen.
mm: Warum?
Stockum: Es gibt diverse Fallstricke. Einer der häufigsten: Sie sind bei einer Selbstanzeige verpflichtet, schnellstmöglich die Behörden mit allen wichtigen Informationen zu versorgen. Den aktuellen Vermögensstand können Sie aber oft nur direkt in der Schweiz abfragen. Derzeit bewegen sich die Bearbeitungszeiten bei vielen Banken zwischen vier und acht Wochen. Da kann es zu Problemen kommen. Wenn es dumm zugeht, steht doch plötzlich ein Staatsanwalt mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss vor der Tür bevor die Informationen aus der Schweiz vorliegen.
mm: Wie lässt sich das vermeiden?
Stockum: Durch eine Selbstanzeige, in der man selbst eine realistische Schätzung der Vermögens- und Ertragsverhältnisse vornimmt. Diese kann man dann später konkretisieren oder korrigieren, wenn die fehlenden Unterlagen eintreffen.
© manager magazin online 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH