Von Karsten Stumm
Als Vorbild für die jetzige Initiative diene das sogenannte Beschleunigungsgesetz Ost, mit dem nach der deutschen Einheit bis zum Jahre 2005 beispielsweise Straßen und Schienen wegen kürzerer Genehmigungsverfahren und geringerer Einspruchsmöglichkeiten deutlich schneller als üblich gebaut und verlegt wurden.
"Mit den nach der Deutschen Einheit erlassenen Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung wurden gute Erfahrungen gesammelt. Diese gilt es jetzt verstärkt zu nutzen, um aus der momentanen Krise besser und schneller herauszukommen", sagt auch FDP-Wirtschaftssprecher Friedhoff.
Entsprechend positiv bewertet Herbert Bodner den Vorschlag, Präsident des Hauptverbands der deutschen Bauindustrie, die von schneller realisierten Investitionsvorhaben wohl direkt profitieren würde.
"Wir müssen gerade jetzt, wenn eigentlich Investitionseinschnitte aufgrund der bald beginnenden und alternativlosen Haushaltskonsolidierung des Bundes zu erwarten sind, alle vorhandenen Effizienzreserven heben. Dazu gehört die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren", unterstützte Bodner den CDU- und FDP-Vorstoß dann auch.
Zustimmung zur Weiterentwicklung der Hartz-Gesetze erhalten CDU und FDP zumindest von hiesigen Arbeitsmarktexperten. "Alles ist sinnvoll, das den Anreiz zur Arbeitsaufnahme der Arbeitsuchenden steigert. Dazu zählt auch, den Betroffenen mehr Geld von ihrer Hinzuarbeit zu lassen", kommentiert beispielsweise Helmut Rainer, Bereichsleiter Sozialpolitik und Arbeitsmärkte des Münchener Ifo-Wirtschaftsforschungsinstituts, den Hartz-IV-Reformvorschlag der CDU- und FDP Wirtschaftsexperten.
Nach Meinung des Arbeitsmarktforschers Holger Schäfer könne die Bundesregierung zudem versuchen, den Arbeitssuchenden öfter als bisher Jobangebote unterbreiten zu lassen. "Man sollte überlegen, ob die Leistungsempfänger nicht noch häufiger als bisher, womöglich wöchentlich, mit Jobangeboten konfrontiert werden sollten", sagte Schäfer, Arbeitsmarktexperte des Kölner Instituts der Deutschen Wirtschaft.
Tatsächlich hat der Bundesrechnungshof einst genau dabei erhebliche Mängel festgestellt. Hartz-IV-Empfänger warteten im Durchschnitt neun Wochen "vom Leistungsbeginn an auf ein qualifiziertes Erstgespräch bei einer Vermittlungskraft", stellten die Rechnungsprüfer in einer Analyse der "Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" im Jahr 2007 für den Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages fest. "Das läuft bis heute in zu vielen Fällen noch immer nicht rund", sagt IW-Experte Schäfer.
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