Die Deutsche Post
behält ihren umstrittenen Steuervorteil. Das geht aus einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch hervor. Danach steht die Umsatzsteuerbefreiung aber künftig auch Wettbewerbern zu, die Post-Universaldienste anbieten. Dazu gehören die Beförderung von Briefsendungen, einschließlich der Beförderung von Katalogen und Zeitschriften bis 2 Kilogramm sowie Einschreib- und Wertsendungen. Diese von der EU geforderte Neuregelung soll nach dem 30. Juni 2010 gelten.
Derzeit ist ausschließlich die Deutsche Post bei bestimmten Briefsendungen sowie privat verschickten Paketen von der Mehrwertsteuer von 19 Prozent befreit. Wettbewerber pochen seit langem auf eine Gleichbehandlung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits Vorgaben gemacht und Deutschland zu einer Anpassung aufgefordert. Dies wird nun umgesetzt. Nach früheren Angaben entgehen dem Staat durch den Post-Steuervorteil jährlich 500 Millionen Euro.
Die Steuerbefreiung solle "an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden", heißt es. Post-Universaldienstleistungen, mit denen - durch einen oder mehrere Unternehmer - eine Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden, sollen künftig von der Umsatzsteuer befreit sein. "Wer von dieser Befreiung profitieren will, muss den Nutzern einen Universaldienst zur Verfügung stellen, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet", heißt der Beschluss.
Das Mehrwertsteuerprivileg für Großkundensendungen soll die Deutsche Post dagegen am 1. Juli 2010 verlieren. Nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit sollen demnach ab Juli individuell vereinbarte oder zu Sonderkonditionen erbrachte Leistungen sein, wie sie im Firmenkundengeschäft üblich seien.
Betroffen sind laut Finanzministerium außerdem Paketsendungen mit einem Gewicht zwischen 10 und 20 Kilogramm sowie unter anderem Kataloge und Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils mehr als 2 Kilogramm. Mit dem neuen Gesetz sollen die bislang geltende Steuerbefreiungsvorschriften "an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden".
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