Datteln - Der Weiterbau des Eon-Steinkohle-Kraftwerks in Datteln steht nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vielleicht vor dem Aus. Das Gericht hob am Donnerstag den Bebauungsplan der Stadt für das größte Steinkohle-Kraftwerk Europas auf, wie die Behörde in Münster mitteilte. Als Grund führte das OVG unter anderem an, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. Zudem werde das Kraftwerk zu nahe an einem Wohngebiet errichtet.
Nun will der Bund für Umwelt und Naturschutz nach eigenen Angaben bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Baustopp stellen und zur Not auch gerichtlich gegen die Fortsetzung der Bauarbeiten klagen. Das Urteil des OVG sei eine "wegweisende Entscheidung für den Klimaschutz und eine herbe Schlappe für die Kraftwerkslobby", hieß es in einer Mitteilung der Naturschützerlobby.
Die rechtlichen Konsequenzen der Entscheidung sind nach Angaben eines Justizsprechers allerdings noch unklar. Ein Baustopp sei nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwangsläufig, hieß es.
Die Bauarbeiten an dem laut Eon
weltweit größten Steinkohle-Monoblock-Kraftwerk mit einer elektrischen Leistung von rund 1150 Megawatt hatten bereits 2007 begonnen. Es sollte nach den bisherigen Planungen 2011 seinen Betrieb aufnehmen. Das Kraftwerk liegt am süd-östlichen Stadtrand von Datteln unmittelbar am Dortmund-Ems-Kanal. Die nächsten Wohngebiete sind rund 400 Meter entfernt.
Landesentwicklungsprogramm nicht ausreichend beachtet
Gegen den Bebauungsplan hatte ein Waltroper Landwirt geklagt und bekam jetzt vom Oberverwaltungsgericht recht. Die Richter befanden, die Planung am vorgesehenen Standort verstoße gegen Ziele der Landesplanung. Der Landesentwicklungsplan sehe als Standort für ein Großkraftwerk ein weiter von der Wohnbebauung entfernt liegendes Gebiet im Nordosten der Stadt vor. Hieran sei die Kommune jedenfalls bei einem Projekt von landesweiter Bedeutung gebunden.
Der Rat habe außerdem die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans zur ressourcen- und klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt. Den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sei ebenfalls nicht ausreichend Rechnung getragen worden, monierten die Richter. Fraglich sei außerdem, ob die Auswirkungen des rund 180 Meter hohen - auch die Abgase ableitenden - Kühlturmes auf die benachbarte Wohnbevölkerung und das Landschaftsbild sowie die zu erwartenden Luft- und Lärmimmissionen ausreichend ermittelt und abgewogen worden seien.
Das Oberverwaltungsgericht ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
manager-magazin.de mit Material von reuters und dpa
© manager magazin Online 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH