Hamburg - Da versackt die IKB
im Spekulationssumpf und wird zahlungsunfähig. Da investieren deutsche Banken Milliarden in die Stützung des Pleitekandidaten, bei Weitem am meisten die staatseigene KfW. Da steht der Steuerzahler für das Desaster ein, indem er den Gläubigern der IKB Sicherheiten gibt. Und alles hätte noch viel schlimmer kommen können, heißt es, wenn die Bank zusammengebrochen wäre.
Pleitevorstand Stefan Ortseifen, der die Bank in den Spekulationssumpf geritten hat, muss sich wohl bald tatsächlich vor Gericht verantworten. Aber nicht für seine Risikolust, die beinahe einen der wichtigsten Mittelstandsfinanzierer der Republik ausgelöscht hätte. Sondern für Spesenritterei: nicht genehmigte Bauten am Vorstandshaus, ein paar Luxuslautsprecher für die Stereoanlage. Das Schwerwiegendste, das ihm zur Last gelegt wird, ist eine irreführende Pressemitteilung eine Woche vor dem Kollaps seiner Bank.
Alles keine Kavaliersdelikte, wenn die Vorwürfe zutreffen. Aber Petitessen im Vergleich zu dem Trümmerfeld, das Ortseifen hinterlassen hat. Wann die Bank wieder auf eigenen Füßen stehen kann, ist völlig offen. Im Moment lebt sie dank einer Soffin-Garantie über fünf Milliarden Euro, weitere sieben Milliarden sind beantragt.
Kontrolleur und Kontrollierter in einem Boot
Banken wie die IKB tragen Schuld an der Wirtschaftskrise, weil sie begierig mit Finanzprodukten spekuliert haben, deren Risiko sie nicht tragen konnten. Diese allgemeine Verantwortung von Teilen des Berufsstandes bestreitet niemand. Aber wenn es um die Verantwortung einzelner Vorstände geht, wird die Sache schwierig. Bisher wurde noch niemand in Deutschland für diese Verfehlungen belangt.
Darüber regt sich der Zorn der Bürger, gerade jetzt, wo immer deutlicher wird, welche Schäden die Finanzmarktkrise in der Realwirtschaft anrichtet: Darf es sein, dass die Bankmanager anderer Leute Geld verzocken konnten - ohne selbst ein Risiko zu tragen? Darf es sein, dass nun Abermilliarden von Steuergeldern in die Rettung der Banken fließen - aber die Schuldigen müssen nichts beitragen?
Tatsächlich ist die Lage schwierig. "Praktisch kann in den meisten Fällen nur der Aufsichtsrat gegen die Vorstände klagen und Schadensersatz fordern", erklärt Tanja Aschenbeck-Florange, Expertin für Gesellschaftsrecht bei der Anwaltskanzlei Osborne Clarke in Köln. Dumm nur, dass in vielen Fällen von Spekulationen mit toxischen Wertpapieren der Aufsichtsrat eingeweiht war. Stößt er eine Untersuchung an, kann das leicht auf ihn zurückfallen.
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