30.06.2009
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Kommentar

Zweifel am Lissabon-Vertrag nutzen Europa

Von Markus C. Kerber, Karlsruhe

3. Teil: Massive Übertragung von Hoheitsrechten

Angesichts dieser tristen Bilanz seit Inkafttreten des Maastricht-Vertrages stellt sich nicht allein die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit weiterer massiver Übertragungen von Hoheitsrechten. Vielmehr ist kaum nachvollziehbar, dass die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amtes den Lissabon-Vertrag überhaupt verhandelt hat und diesen nunmehr als politische Leistung preist.

Wer die europäische Integration bejaht, muss sie so lenken, dass die Zustimmungsbedingungen des Maastricht-Urteils wieder erfüllbar werden und die nachhaltige Funktionalität der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet ist. Mit der Inkraftsetzung des Lissabon-Vertrags würde diese Chance verspielt.

Das Nein zum Lissabon-Vertrag sollte einhergehen mit einer Reform der Organisationsgewalt der Bundesregierung bei der Europa-Politik. Ohne die Federführung des Auswärtigen Amtes wäre es nie zum Machwerk des Lissabon-Vertrages gekommen. In seltsamer Kontinuität von Genscher zu Kinkel und von Fischer bis zu Steinmeier fühlt sich das Auswärtige Amt dem "gesamteuropäischen Interesse" mehr verpflichtet als den deutschen Staatsbürgern. Europapolitisch steht die Entmachtung des Auswärtigen Amtes also auf der Tagesordnung.

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