Von Markus C. Kerber, Karlsruhe
Es ist politisch unkorrekt aber verfassungsrechtlich geboten, den Lissabon-Vertrag im Lichte von Demokratiegebot und Gewaltenteilung zu würdigen. Diese Würdigung muss jene Erfahrungen auswerten, die seit dem Kompetenzzuwachs durch den Maastricht-Vertrag gesammelt wurden. Die seitdem gewonnenen Erfahrungen im Umgang der Gemeinschaftsorgane mit den ihnen übertragenen und damit irreversibel anvertrauten Hoheitsrechten sind trist.
Die Kommission hat ihr Initiativmonopol missbraucht. Auf Grund der normativen Unbestimmtheit ihrer Handlungsfelder und der Inflation ihrer Kompetenzen sowie deren Definition anhand von Zielen ist sie zu einer regierungsähnlichen Behörde geworden. Als solche hat sie sich der politischen Rechenschaft und der rechtlichen Bindung entwunden.
Das Bewusstsein ihrer fachlich-operativen Überlegenheit gegenüber Rat und Parlament, ihrer Doppelrolle in entscheidenden Gemeinschaftspolitiken (Wettbewerb und Binnenmarkt) als federführender Gesetzgeber und exekutiver Gesetzesanwender haben sie ermutigt, im Namen des jeweiligen gemeinschaftsrechtlichen Politikziels (Binnenmarkt, Wettbewerb, ausgeglichene öffentliche Haushalte, Umweltschutz, Netzwerke etc)
Darf der deutsche verfassungsändernde Gesetzgeber einem Staatenverbund mit derartiger Machtkonzentration in den Händen einer Behörde, die sich eindeutig als Regierung versteht und faktisch die Freiheit vom Recht verlangt, zusätzliche Kompetenzen einräumen?
Nein, denn es besteht die Verpflichtung, an die Zustimmungsbedingungen des Maastricht-Urteils zu erinnern.
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