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30.06.2009
 

Kommentar

Zweifel am Lissabon-Vertrag nutzen Europa

Von Markus C. Kerber, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Ratifizierung des EU-Reformvertrags vorerst zu stoppen. Mit gutem Grund: Die EU-Kommission ist zu einer regierungsähnlichen Behörde geworden, die sich der politischen Kontrolle entledigt und nach immer mehr Macht strebt. Die Mitgliedsländer tun gut daran, die Brüsseler Behörde in die Schranken zu weisen.

Es ist politisch unkorrekt aber verfassungsrechtlich geboten, den Lissabon-Vertrag im Lichte von Demokratiegebot und Gewaltenteilung zu würdigen. Diese Würdigung muss jene Erfahrungen auswerten, die seit dem Kompetenzzuwachs durch den Maastricht-Vertrag gesammelt wurden. Die seitdem gewonnenen Erfahrungen im Umgang der Gemeinschaftsorgane mit den ihnen übertragenen und damit irreversibel anvertrauten Hoheitsrechten sind trist.

  Markus C. Kerber , Professor an der Technischen Universität Berlin
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Markus C. Kerber, Professor an der Technischen Universität Berlin

Die Kommission hat ihr Initiativmonopol missbraucht. Auf Grund der normativen Unbestimmtheit ihrer Handlungsfelder und der Inflation ihrer Kompetenzen sowie deren Definition anhand von Zielen ist sie zu einer regierungsähnlichen Behörde geworden. Als solche hat sie sich der politischen Rechenschaft und der rechtlichen Bindung entwunden.

Das Bewusstsein ihrer fachlich-operativen Überlegenheit gegenüber Rat und Parlament, ihrer Doppelrolle in entscheidenden Gemeinschaftspolitiken (Wettbewerb und Binnenmarkt) als federführender Gesetzgeber und exekutiver Gesetzesanwender haben sie ermutigt, im Namen des jeweiligen gemeinschaftsrechtlichen Politikziels (Binnenmarkt, Wettbewerb, ausgeglichene öffentliche Haushalte, Umweltschutz, Netzwerke etc)

  • Kompetenzen wahrzunehmen, die ihr zweifelsfrei (noch) nicht zustehen (siehe den Fall Egnos und Galileo)

  • den EG-Vertrag im Wege der Änderung des Sekundärrechts materiellrechtlich faktisch zu modifizieren;

  • Sekundärrecht im Lichte politische Entwicklungen zu "flexibilisieren" und damit das Ziel des Primärrechts (so beim Stabilitätspakt);

    Markus C. Kerber
    lehrt an der TU Berlin und am I.E.P. Paris. Er ist Verfahrensbevollmächtigter der Verfassungsbeschwerde, die sich gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon richtet. Die sonstigen Beschwerdeführer sind Franz Ludwig Graf Stauffenberg, Dieter Spethmann und Jachim Starbatty.
  • die Rechtsanwendung durch Erfindung ökonomischer Doktrinen sowie die legislative Schaffung von Evaluierungsermessen wie im Eon-Fall diskretionär zu gestalten;

  • die Anwendung des (Wettbewerbs)- Rechts ganz zu unterlassen und die Augen zu verschließen vor wettbewerblichen Gefahrenlagen, die - wie im Fusionsfall von Suez und GDF - politisch sensible Märkte in souveränistischen Mitgliedstaaten wie Frankreich betreffen.

Darf der deutsche verfassungsändernde Gesetzgeber einem Staatenverbund mit derartiger Machtkonzentration in den Händen einer Behörde, die sich eindeutig als Regierung versteht und faktisch die Freiheit vom Recht verlangt, zusätzliche Kompetenzen einräumen?

Nein, denn es besteht die Verpflichtung, an die Zustimmungsbedingungen des Maastricht-Urteils zu erinnern.

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