Von Arvid Kaiser
mm.de: Die Aktionäre bleiben dabei natürlich auf der Strecke. Nun ist GM aber auch noch in Konflikt mit ungesicherten Gläubigern getreten. Die sollten nach dem Plan der Regierung 10 Prozent der GM-Anteile für ihren Schuldenverzicht erhalten, der Pensionsfonds der Gewerkschaft mit niedrigeren, gleichrangigen Ansprüchen aber 20 Prozent.
Haarmeyer: Dass dieses Konzept bei den Gläubigern keine Zustimmung findet, war zu erwarten, aber wohl auch politisch beabsichtigt. Es war einfach notwendig, den Gläubigern ein Angebot zu machen, um dann den Weg frei für eine Sanierung unter Gläubigerschutz zu haben. Der Staat bezahlt die Rettung, also kann er auch entscheiden, wer das Geld bekommt.
mm.de: Politisch und moralisch ist das verständlich, aber was sagen Sie als Insolvenzrechtler dazu?
Haarmeyer: Das erleben wir bei uns doch sowieso flächendeckend. Die ungesicherten Gläubiger gehen regelmäßig leer aus, weil die Insolvenzmasse nicht für alle Ansprüche ausreicht. Selbst die erfolgreichen Insolvenzverwalter schaffen im Schnitt nur, 15 bis 20 Prozent an die ungesicherten Gläubiger auszuschütten.
mm.de: Die Insolvenzverwalter selber gehen nie leer aus. Wie groß ist denn der Unterschied zwischen guten und schlechten Verwaltern?
Haarmeyer: Der ist signifikant. Das liegt daran, dass es kein klares Zulassungsverfahren gibt. Ein Insolvenzverwalter kommt zu seinem Auftrag, indem er einen Insolvenzrichter findet, der ihn ernennt. Die Richter an den Insolvenzgerichten erleben ein großes Schaulaufen der Insolvenzverwalter, die von sich behaupten, dass sie super seien und man ihnen jedes Unternehmen anvertrauen könne.
mm.de: Und die Richter lassen sich so einfach breitschlagen?
Haarmeyer: Wie soll ein Richter, der keine Erfahrung im Personalmanagement hat und nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz jedem eine Chance geben soll, da handeln? Im Ergebnis wird jemand zum Treuhänder fremden Vermögens betreut und hat völlig freie Hand, ohne je seine Qualifikation nachzuweisen. Wir brauchen ein besseres Verfahren, und dazu wird auch bald ein Konzept vorliegen.
© manager magazin online 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH