Von Arvid Kaiser
Freilich müsse man jedem Gläubiger so viel zurückgeben, wie er im Fall einer Insolvenz bekäme, gestehen Bulow und Klemperer ein. "Aber sie müssen nicht jeden Penny bekommen, den die Bank ihnen schuldet." Es gebe eine klare Reihenfolge, wie die Insolvenzmasse einer Bank auf die verschiedenen Ansprüche zu verteilen ist:
Die ersten drei Kategorien kämen nach dem Modell von Bulow und Klemperer in die Good Bank. Wie viel die unbesicherten Gläubiger zurückbekommen, hinge dann von der Solvenz der neuen Bank ab. Die Aktionäre gingen leer aus, weil die alte Bank überhaupt nichts mehr zu verteilen hätte.
In Deutschland haben derartige Vorschläge noch nicht die Runde gemacht. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat immerhin ein eigenes Bad-Bank-Modell vorgestellt, das der Good-Bank-Idee zum Teil ähnelt: Der Staat nimmt den Banken zwar "Problemaktiva" mit einem Buchwert von 200 bis 300 Milliarden Euro ab, bezahlt dafür aber nichts. Die Institute müssten also den kompletten Wert der Papiere in ihrer Bilanz abschreiben, bekämen aber im Gegenzug eine ebenso hohe Kapitalbeteiligung vom Bund.
"Unser Modell bringt Verstaatlichung und Bad Bank zusammen", erklärt DIW-Ökonomin Dorothea Schäfer. Der Verlust sei - entsprechend den "marktwirtschaftlichen Prinzipien der Ordnungspolitik" - von den Aktionären zu tragen, die Steuerzahler bekämen für ihren enormen Einsatz wenigstens "eine risikoarme Beteiligung an den Good Banks".
Auch der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat einen eigenen Vorschlag ins Spiel gebracht, der allerdings in mancher Hinsicht das genaue Gegenteil der DIW-Überlegungen enthält. Der Staat soll zunächst den vollen Buchwert der Papiere an die Banken zahlen, sodass die überhaupt keine weiteren Abschreibungen benötigen. Dann könne man auch den Banken selbst die Entscheidung überlassen, welche Papiere sie loswerden wollen. "Die Endabrechnung machen wir am Schluss", wünscht BdB-Hauptgeschäftsführer Manfred Weber. Das allerdings wäre Bad Bank pur.
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