20.03.2009
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Banken

Bundestag beschließt Enteignungsgesetz

2. Teil: Alternativen im Insolvenzrecht?

Mehr als 100 Milliarden Euro Steuergeld für HRE

Kressl sagte zu, vor Nutzung der Enteignungsoption werde die Regierung alle Chancen für eine gütliche Einigung mit den Altaktionären nutzen. Wenn die Freiwilligkeit aber nicht zum Erfolg führe, werde das Instrument der Enteignung von Aktionären genutzt. Das gebiete die Achtung des Gemeinwohlinteresses. Die Enteignung soll auch für Besitzer von Nachranganleihen gelten.

Die HRE hat Hilfen von über 100 Milliarden Euro erhalten, davon aus Steuermitteln fast 90 Milliarden Euro. Derzeit laufen noch Gespräche mit dem HRE-Großaktionär H.C.Flowers über einen einvernehmliche Erwerb von dessen Anteilen durch den Staat.

Während der Bund Flowers aus dem Institut herausdrängen will, will dieser Anteilseigner bleiben. Finanzminister Peer Steinbrück hatte schon früher angekündigt, der Staat werde versuchen, über eine HRE-Hauptversammlung Beschlüsse zum Kapitalschnitt und einer anschließenden Kapitalerhöhung herbeizuführen.

Überlegungen zu Alternativen im Insolvenzrecht

Überlegungen des Wirtschaftsministeriums, mit dem neuen Instrument einer "eingeschränkten Insolvenz" eine weitere Hürde vor der Enteignung einer Bank aufzubauen, kamen in dem Gesetz nicht mehr zum Tragen. Dieses Modell hätte die Möglichkeit beinhaltet, die Rechte von Gläubigern und Aktionären zeitweise auszusetzen, um die Sanierung der Gesellschaft schnell bewerkstelligen zu können.

Das Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes, in dessen Rahmen das Enteignungsgesetz eingebunden ist, umfasst zudem Änderungen am Banken-Rettungsschirm. So ist vorgesehen, dass der staatliche Finanzmarktfonds SoFFin in Ausnahmefällen Garantien für Bankenkredite über einen Zeitraum von 60 Monaten abgeben kann. Der Normalfall sollen aber 36 Monate bleiben. Die Verlängerung war umstritten, weil die Union befürchtete, dadurch werde den fünfjährigen Pfandbriefen Konkurrenz gemacht.

manager-magazin.de mit Material zu reuters

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