mm.de: Herr Professor Lutter, unvorstellbare Summen nimmt die Bundesregierung in die Hand, um deutsche Banken vor dem Zusammenbruch zu schützen, allein rund 125 Milliarden Euro für die Hypo Real Estate, wenn auch zu einem großen Teil als Bürgschaften. Sie fordern, deutsche Bankenmanager für Ihre Verfehlungen in der Finanzkrise vor Gericht zu stellen. Für alle, die die Folgen der Wirtschaftskrise zu spüren bekommen, klingt das zu schön, um wahr zu sein.
Marcus Lutter (78) ist eine Kapazität auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, das er durch seine Veröffentlichungen mitgeprägt hat. Der emeritierte Professor der Universität Bonn ist Mitglied der Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex und ist Sprecher des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht.
mm.de: Das heißt, sie haften mit ihrem Privatvermögen?
Lutter: Sie spielen auf die Äußerungen des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Christian Wulff, an. Er sagte, die Bankmanager müssten mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Damit hat er recht, das steht so im Gesetz. Eine Verurteilung von Managern hat außerdem den großen Charme, dass dann die Managerversicherung greift. Damit steigen die Summen, die in solch einem Fall zur Schadensbegrenzung beitragen könnten: Diese sogenannten D&O-Versicherungen lauten typischerweise auf 100 Millionen Euro.
mm.de: Oft ist man zwar im Recht, kann das aber schwer belegen. Wie lassen sich Bankmanagern ihre Verfehlungen nachweisen?
Lutter: Die Sache ist furchtbar einfach. Es genügt, dass ein Wirtschaftsprüfer einen gründlichen Blick in die Bücher wirft. Denken Sie nur an die Summen, von denen hier die Rede ist. Zum Beispiel im Fall der IKB
, einer mittelgroßen privaten Bankgesellschaft. Da haben die Manager für rund 25 Milliarden Euro hochriskante Papiere gekauft. Die Bilanzsumme ihres Instituts betrug aber lediglich 75 Milliarden Euro. Sie haben also gut ein Drittel des Vermögens ihrer Bank in eine einzige Anlageklasse gesteckt. Das ist von der geforderten Sorgfalt so viele Meilen entfernt, dass es nicht schwerfällt, eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen.
© manager magazin Online 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH