Donnerstag, 9. Februar 2012, 19:26 Uhr

manager magazin



12.02.2009
 

Schuldenbremse

Bund und Länder sind sich einig

Bund und Länder sind sich einig, das Grundgesetz zur Einführung einer Schuldenbremse ändern zu wollen. Nun soll eine Arbeitsgruppe die Details ausarbeiten. Der Bund darf der Einigung zufolge keine neuen Schulden mehr machen - ab 2020.

Berlin - Bund und Länder haben sich auf die Details für eine Grundgesetzänderung zur Einführung neuer staatlicher Schuldenregeln verständigt. "Wir haben uns im Grunde geeinigt auf eine neue Schuldenbremse", verkündete der saarländische Ministerpräsident Peter Müller am Donnerstagabend in Berlin.

Hand drauf: Die Schuldenbremse soll kommen
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DDP

Hand drauf: Die Schuldenbremse soll kommen

Eine Arbeitsgruppe werde jetzt die notwendigen Begleitgesetze für die Verfassungsänderungen ausarbeiten, hieß es in Verhandlungskreisen. Diese würden dann in einer abschließenden Sitzung der Föderalismuskommission II im März beraten.

Vereinbart wurde, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen, der Bund ab 2016 noch bis zu einer jährlichen Grenze von 0,35 Prozent der Wirtschaftskraft Deutschlands - derzeit wären das 8,5 Milliarden Euro. Für Notsituationen soll es Ausnahmen geben. Diese sollen in den noch auszuarbeitenden Begleitgesetzen definiert werden.

Fünf Länder, die aus eigener Kraft keine ausgeglichenen Budgets erreichen können, sollen von 2011 bis 2019 Finanzhilfen von jährlich 800 Millionen Euro erhalten: Bremen jährlich 300 Millionen Euro, das Saarland 260 Millionen sowie Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt jeweils 80 Millionen Euro.

manager-magazin.de mit Material von reuters

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