Donnerstag, 9. Februar 2012, 13:14 Uhr

manager magazin



24.10.2008
 

Marke "Post"

Deutsche Post behält Exklusivrecht

Die Deutsche Post behält zunächst das exklusive Recht auf die Verwendung des Begriffs "Post". Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gab am Freitag der Rechtsbeschwerde der Post gegen die Löschung der seit 2003 geschützten Marke statt. Nun muss das Bundespatentgericht erneut über den Fall entscheiden.

Karlsruhe - Das Patentgericht hatte der Post im vergangenen Jahr auf Antrag mehrerer Konkurrenten das Exklusivrecht abgesprochen, weil das Wort "Post" eine reine Beschreibung von Briefdienstleistungen sei. (Az.: I ZB 37/07 u.a.) Gegen die Eintragung ins Markenregister hatten unter anderem die deutsche Tochter der niederländischen Post TNT, TNT Post, die Turbo P.O.S.T GmbH und der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste Beschwerde eingelegt.

Das Posthorn: Die Marke "Post" bleibt bei der Post
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DPA

Das Posthorn: Die Marke "Post" bleibt bei der Post

Als das Patentgericht dieser stattgab, zog die Post vor den (Bundesgerichtshof) BGH. In der Verhandlung am Donnerstag hatte die Deutsche Post darauf gepocht, dass der Begriff untrennbar mit dem Unternehmen verbunden sei, wie ihr Anwalt Hilmar Raeschke-Kessler sagte. In Untersuchungen brächten 84,6 Prozent der Befragten das Wort "Post" mit dem ehemaligen Monopolisten in Verbindung. Damit sei die Deutsche Post bekannter als Spitzenpolitiker.

Der Vertreter der Post-Konkurrenten, Volkert Vorwerk, hatte dagegen argumentiert, dass es den Begriff schon vor 300 Jahren gegeben habe, als der ehemalige Staatsbetrieb noch gar nicht existierte. Der Vorsitzende BGH-Richter Joachim Bornkamm hatte gesagt, der Fall sei schwer zu entscheiden, da mit dem Begriff "Post" sowohl die Deutsche Post AG als auch die Pakete und Briefe an sich sowie deren Transport in Verbindung gebracht würden.

manager-magazin.de mit Material von reuters

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