Von Grit Beecken
Wann Bankvorstände haften
Die zivilrechtliche Haftungsfrage hingegen betrifft nur das zu schützende Vermögen der Aktionäre. "Das deutsche Aktienrecht gibt der Aktiengesellschaft einen Anspruch gegen ihre Vorstandsmitglieder, wenn diese ihre Pflichten verletzt haben und das nachgewiesen werden kann", sagt Axel Halfmeier, der an der Frankfurt School of Finance und Management Privat- und Wirtschaftsrecht lehrt. "Es ist die Aufgabe des Aufsichtsrats, diese Ansprüche gegen den Vorstand durchzusetzen, dazu ist er verpflichtet". Im Fall der HRE gelte es nun zu prüfen, ob die Gesellschaft berechtigte Ansprüche hat. Soweit die Theorie.
In der Praxis dürften derartige Untersuchungen des Aufsichtsrats bei Deutschen Banken eher selten vorkommen. "Faktisch gibt es dabei natürlich eine gewisse Hemmschwelle. Denn Vorstand und Aufsichtsrat sitzen in einem Boot, teilweise ist der ehemalige Vorstand jetzt Aufsichtsratsmitglied", sagt Halfmeier, und wird noch deutlicher: "Auch wenn der Aufsichtsrat verpflichtet ist, unternimmt er nicht notwendigerweise etwas".
Könnte, dürfte, unter Umständen: Ein klares Urteil klingt anders. Das räumte am Dienstag auch Merkel ein. Die bisherigen Regeln für Managerhaftung würden "so gut wie nicht genutzt". Deshalb müssten möglicherweise die Gesetze noch schärfer gefasst werden, sagte die Kanzlerin. Was Halfmeier begrüßen würde: "Wenn Frau Merkel wirklich etwas tun will, dann sollte sie noch mal den Entwurf für ein Kapitalmarktinformations-haftungsgesetzes aus der Schublade ziehen".
Der wurde 2004 vom Justizministerium vorgelegt, ist laut Halfmeier dann aber von der Großen Koalition nicht weiter verfolgt worden - "möglicherweise aus Rücksicht auf Managerinteressen". Dieses Gesetz hat vorgesehen, dass ein einzelner Aktionär oder Kapitalanleger einen persönlichen Anspruch gegen Vorstandsmitglieder hat, wenn er unzureichend informiert worden ist - beispielsweise über eingegangene Risiken. "Ein solches Gesetz sollte man noch mal prüfen", schließt der Jurist.
Welche Gesetze auch immer erlassen werden mögen, in Deutschland gilt das Rückwirkungsverbot. Es verbietet, Gesetze zu erlassen oder zu verändern, damit Personen für bereits begangene Handlungen zur Verantwortung gezogen werden. Und selbst wenn die Vorstände der Banken, denen in der Finanzkrise unter die Arme gegriffen wird, bestraft werden sollten - für das Gros der Steuerzahler bleibt daher lediglich die Genugtuung, finanzielle Entschädigung für ihre Steuergelder können sie nicht erwarten. Für die Sekretärin und den Informatiker aber reicht Genugtuung schon aus.
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