Donnerstag, 9. Februar 2012, 21:37 Uhr

manager magazin



14.10.2008
 

Bankvorstände

Verrechner oder Verbrecher?

Von Grit Beecken

Bundeskanzlerin Angela Merkel droht den Vorständen strauchelnder Banken mit Konsequenzen. Sie sollen für risikoreiche Geschäfte haften. Nach geltendem Recht kann Merkel ihre Drohung jedoch nur begrenzt wahrmachen. Und selbst wenn es ihr gelingen sollte, profitieren nur wenige Aktionäre, nicht aber das Gros der Steuerzahler.

Hamburg - "Wer zieht diese Bankster zur Rechenschaft?" fragte die Bild-Zeitung. "Bankenpleiten: Wer haftet für die Fehler?", möchte die Süddeutsche Zeitung wissen. Mit den Zeitungen warten die Deutschen auf Antworten. Das Bedürfnis der Deutschen, nach der Rettung der Hypo Real Estate (HRE) juristische Folgen zu sehen, ist groß. Dieses Bedürfnis nahm Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, als sie in der vergangenen Woche erstmals Konsequenzen für die Haftung von Managern anzukündigen. Möglicherweise hat sie den Mund etwas zu voll genommen.

Justizia: Ob Bankmanager unverhältnismäßig große Risiken eingegangen sind, müssen im Strafrecht die Richter entscheiden
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DDP

Justizia: Ob Bankmanager unverhältnismäßig große Risiken eingegangen sind, müssen im Strafrecht die Richter entscheiden

Denn die rechtlichen Grundlagen für ein solches Vorgehen sind nicht unbedingt gegeben. Weder im Fall zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche noch in der Frage nach strafrechtlichen Konsequenzen. Denn es gilt nachzuweisen, dass es sich bei den risikoreichen Wertpapiergeschäften um kriminelle Misswirtschaft und nicht um bloßen Misserfolg gehandelt hat. Misserfolg ist nicht strafbar, Untreue hingegen schon.

"Der Tatbestand der Untreue ist schwer zu fassen", sagt Klaus Volk, der an der Universität München Wirtschaftsstrafrecht lehrt. Man könne die strafrechtliche Haftung eines Vorstands nicht davon abhängig machen, ob ein Geschäft gut oder schlecht ausgeht. "Der Witz an Risikogeschäften ist ja eben, dass sie riskant sind", sagt der Professor, der seinerzeit im Mannesmann-Prozess Strafverteidiger von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann war.

Fehlverhalten von Managern
In den Vereinigten Staaten wird Fehlverhalten von Managern deutlich härter sanktioniert, als in Deutschland. So verbüßt beispielsweise der frühere Vorstandschef des Skandalunternehmens Worldcom, Bernie Ebbers, eine Haftstrafe von 25 Jahren.
Anders als in Deutschland können in den USA zudem Unternehmen angeklagt werden. So ermittelt der New Yorker Staatsanwalt Andrew Cuomo gegen mehrere Banken wegen des Verdachts auf Betrug beim Handel mit strukturierten Wertpapieren.
In Deutschland hingegen gilt ein Personenstrafrecht, sodass das Verhalten einzelner Manager untersucht und geahndet wird, nicht aber das einer Bank.
Ihn beschäftigt die Frage, inwieweit im Verlauf der Finanzkrise Untreue im Spiel war: "Die Frage ist, ab wann ein Bankenvorstand oder überhaupt ein Unternehmer für eingegangene Risiken haftet".

Über diese Frage streitet selbst der Bundesgerichtshof (BGH): "Die herkömmliche Haltung war, der Vorstand müsse das vermögensgefährdende Risiko sehend in Kauf genommen haben - also als Spieler aufgetreten sein", erläutert Volk. In neueren Entscheidungen hingegen verlangten die BGH-Richter, dass der Vorstand den später eintretenden effektiven Schaden für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat, als er das Geschäft einging. "Diese Frage ist noch nicht entschieden", sagt Volk. Was nach juristischen Feinheiten klingt, kann über Milliarden von Euro entscheiden.

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