"Die Stadt war eine erfahrene und professionelle Kundin"
Das umstrittene Produkt der Deutschen Bank wurde an zahlreiche Kommunen und kommunale Firmen sowie Privatunternehmen verkauft. Mehrere von ihnen klagen inzwischen gegen die Bank. In einigen Fällen wurde die Bank in erster Instanz bereits zu einer Zahlung verurteilt. In anderen Fällen wurden die Klagen abgewiesen.
Hagen hatte der Bank vorgeworfen, sie nicht ausreichend über die Risiken der Geschäfte beraten zu haben. Monatelange Verhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung hatten zu keinem Erfolg geführt. Das Geldinstitut hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen: "Die Deutsche Bank hat umfangreich beraten und ausführlich auf alle Chancen und Risiken der Geschäfte hingewiesen", lautete die Standardantwort der Bank auf entsprechende Nachfragen.
"Die Stadt war eine auch im Bereich sogenannter Derivat-Geschäfte sehr erfahrene und professionelle Kundin", stellte nun das Gericht fest. Als solche sei sie in der Lage gewesen, schon aus den ihr überlassenen schriftlichen Unterlagen die Risiken der Geschäfte einzuschätzen. Auch seien die Risiken durch die Bankberater nicht verharmlost worden. Deutsche Bank-Anwalt Christian Duve äußerte sich zufrieden mit der Entscheidung - und freute sich über die Begründungen. Im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichts zur Tochter GIV wolle man das Urteil sorgfältig prüfen, sagte er.
Prüfen will auch Hagen. Ob die Stadt das Oberlandesgericht Düsseldorf anrufen wird, war am Mittwoch noch unklar. Zunächst wollen die Anwälte die 37 Seiten des Urteils studieren und auch der Stadtrat will dazu beraten. Fest steht indes, dass nun erstmal weitere Kosten auf die Kommune zukommen. Im Herbst werden dem Ersten Beigeordneten Christian Schmidt zufolge die nächsten sechs Millionen Euro an die Deutsche Bank fällig.
Von Helge Toben, dpa
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