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16.04.2008
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Neuregelung

Vorsicht bei der Rechtsberatung

Von Hartmut Fischer

3. Teil: Was Sie beachten müssen, wenn's vor Gericht geht

Querverbindungen als Stolpersteine

Ein Architekt zum Beispiel muss sich auch im Baurecht auskennen. Nach dem neuen RDG ist er deshalb auch befugt, in diesem Bereich seine Auftraggeber zu informieren. Ein Immobilienmakler kennt sich im Mietrecht aus und darf Sie bei Fragen einer Wohnungskündigung beraten, wenn Sie ihn mit der Neuvermietung oder dem Verkauf der Immobilie beauftragt haben.

Stufen der Gerichtsbarkeit: Das Treppenhaus im Landgericht Berlin-Moabit
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DDP

Stufen der Gerichtsbarkeit: Das Treppenhaus im Landgericht Berlin-Moabit

Allerdings gibt es hier einen Stolperstein. Je nach Rechtslage gibt es Querverbindungen zu anderen Gesetzen, die nicht direkt dem Berufsbild des Informanten zuzuordnen sind. Dadurch besteht die Gefahr, dass Sie so unvollständig informiert werden.

Vorsicht ist beim Rat durch Nachbarn, Angehörige oder Kollegen geboten. Wenn keine juristische Ausbildung vorliegt, ist es meist sehr schwer, die Rechtslage richtig einzuordnen. Laien verfügen hier fast immer nur über ein "Halbwissen" nach dem Motto "Ich hab' da mal was gelesen". Die Konsequenzen, die ein solcher Rat für Sie hat, müssen Sie selbst tragen.

Sie haben einen netten Nachbarn, der Jurist ist? Dann sollten Sie sich gut mit ihm stellen, denn er darf Sie kostenlos beraten. Grundsätzlich erlaubt das RDG die kostenlose Beratung durch Familienangehörige, Nachbarn oder Personen, zu denen ein ähnlich enger Kontakt besteht - also beispielsweise auch Arbeitskollegen.

Was Sie beachten müssen, wenn's vor Gericht geht

Das Rechtsdienstleistungsgesetz befasst sich im Schwerpunkt mit dem außergerichtlichen Bereich. Es hat jedoch auch einige Änderungen für Verfahren zur Folge, die vor Gericht landen. Grundsätzlich bleibt der Gerichtssaal den Anwälten vorbehalten. Doch es gibt Ausnahmen.

Wenn es in Ihrem Fall beispielsweise um Steuerstreitigkeiten geht, können Sie sich auch von Ihrem Steuerberater vor Gericht vertreten lassen. Das ist in den meisten Fällen empfehlenswert, da der Steuerberater Ihren Fall am besten kennt. Allerdings sollten Sie vor der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Steuerberater klären, inwieweit er es sich selbst zutraut, das Verfahren für Sie positiv zum Ende zu bringen. Im Zweifelsfall sollten Sie noch vor Prozessbeginn einen Fachanwalt konsultieren.

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