Frankfurt am Main - Die Bremerhavener Weserbank muss ihre Pforten schließen. Die Finanzaufsicht BaFin teilte am Mittwoch mit, am Dienstag ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen zu haben. "Außerdem hat die BaFin die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet und der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind." Dieses Moratorium sei notwendig, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nannte die Weserbank überschuldet und stellte beim Amtsgericht Bremerhaven Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. "Die Einlagen der Kunden der Weserbank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt", gab die BaFin bekannt.
Darüber hinaus ist die Weserbank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach seinem Statut den 10-prozentigen Selbstbehalt und den Teil der Einlagen, die über die gesetzliche Grenze von 20.000 EUR hinausgehen und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Diese liegt pro Einleger bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank, also bei 1,8 Mio EUR.
Die Weserbank firmierte bis 2004 als Viehmarktsbank der Unterweserstädte GmbH und hat eine Niederlassung in Frankfurt. Mit einer Bilanzsumme von 120,4 Millionen Euro (Ende 2007) ist sie eine der kleineren Banken in Deutschland. Die BaFin bezifferte die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auf knapp 25 Millionen Euro.
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