Von Lutz Reiche
"Kanape" und "Sofa" - Modelle kaum vereinbar
Die SPD hat bislang ein Modell namens "Kanape" favorisiert - die Abkürzung steht für "Kapitalstock zur nachgelagerten persönlichen Einkommensbesteuerung". Demnach würde die Immobilie im Zuge von "Wohn-Riester" steuerlich gefördert, im Alter wäre dann aber der für das Eigenheim verwendete Betrag zu versteuern. Zur Berechnung der Steuerschuld würde dabei das aus dem Vertrag abgezweigte Geld fiktiv verzinst und später ebenso fiktiv über voraussichtlich 25 Jahre verrentet. Die rein kalkulatorische Rente hätte der Ruheständler im selbst genutzten Eigenheim zu versteuern. Zur Finanzierung sollte nach bisherigen Vorstellungen der SPD die Wohnungsbauprämie wegfallen.
Die Wohnungsbauprämie von maximal 45,06 Euro erhält jeder Alleinstehende, der mindestens 512 Euro jährlich in einen Bausparvertrag einzahlt und dessen zu versteuerndes Einkommen nicht über 25.600 Euro liegt (für Verheiratete jeweils das Doppelte). Der Bund fördert auf diesem Weg den Wohnungsbau jährlich mit 500 Millionen Euro.
Ob dieses Instrument in der Praxis tatsächlich den gewünschten Effekt erzielt, ist unter Experten umstritten. Es ist jedenfalls ein offenes Geheimnis, dass Bausparer nach Ablauf von sieben Jahren das angesparte Kapital oft auch für andere Dinge als den Kauf, den Bau oder den Ausbau einer Immobilie verwenden.
Bausparkassen und die CDU lehnen die Abschaffung der Wohnungsbauprämie ab. Sie halten das SPD-Modell überdies für zu kompliziert.
Das von der CDU bislang favorisierte Modell "Sofa" - "sofort und ohne Finanzamt" - sieht vor, staatliche Zuschüsse wie Grund- und Kinderzulage in der Ansparphase im Zuge von "Wohn-Riester" deutlich niedriger anzusetzen - in Presseberichten ist von 30 Prozent die Rede. Dafür aber soll der Ruheständler im Alter keine Steuern auf die für die Immobilie abgezweigten Beiträge zahlen. Das Finanzamt ginge leer aus, was eindeutig dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung widerspricht.
Ein Kompromiss scheint möglich ...
Ein möglicher Kompromiss könnte nach Aussagen der Finanzausschussmitglieder Bernhardt und Krüger unter Umständen nun so aussehen, dass die Bausparprämie erhalten bleibt, das Kapital aus einem Bausparvertrag aber nur noch für "wohnungswirtschaftliche Zwecke" eingesetzt werden darf. Im Gegenzug signalisiert Bernhardt, könnte sich die CDU dann auch mit der nachgelagerten Besteuerung anfreunden. Dies allerdings unter der Bedingung eines Optionsrechts, das es dem Ruheständler auch erlaubt, "die aufgelaufene Steuer in einer Summe abgezinst" zu zahlen. "Hier könnten wir uns annähern", signalisiert SPD-Experte Krüger vorsichtig.
... braucht aber seine Zeit
Ein Ende des Abstimmungsprozesses ist also noch nicht in Sicht. Diskussionbedarf gibt es zudem in der Frage, wie Bausparverträge in den Kanon der geförderten Riester-Produkte künftig eingebettet werden könnten. Dazu bedarf es nicht zuletzt Änderungen im Einkommensteuerrecht, im Alterszertifizierungsgesetz und in den typischen Rechtsvorschriften für Bausparkassen. "Das müssen wir genau prüfen. Hier geht Sorgfalt vor Schnelligkeit", sagt Krüger.
Dass SPD und CDU bei "Wohn-Riester" angeblich kurz vor einer Einigung stünden, wie sich CDU-Fraktionschef Volker Kauder vor knapp zwei Wochen gegenüber der "Bild"-Zeitung äußerte, sehen Bernhardt und Krüger daher so nicht. "Wir sind ein Stück weiter", sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU. Die Chancen für eine Einigung noch in diesem Jahr taxiert er "auf 51 Prozent". "Wir haben Eckpunkte formuliert. Jetzt geht es ans Feintuning. Das braucht Zeit, und ich habe Zweifel, dass wir das in den letzten Sitzungswochen bis Mitte Dezember noch hinbekommen", sagt SPD-Finanzexperte Krüger.
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