Mittwoch, 8. Februar 2012, 05:55 Uhr

manager magazin



02.11.2007
 

Übernahmen

Deutschland kann auch anders

Von Kai Lange

Die Bundesregierung will deutsche Unternehmen besser vor ausländischen Übernahmen schützen. Mit ihrem Gesetzentwurf, der sich am Vorbild USA orientiert, riskiert sie jedoch das weltoffene Image des Standorts. Ein rückwirkendes Vetorecht sowie die mögliche Annullierung von Übernahmen könnte viele Investoren verprellen.

Hamburg - Durch die geplante Ausweitung des Außenwirtschaftsgesetzes hat die Bundesregierung künftig ein Wort mitzureden, wenn ausländische Investoren Anteile an deutschen Unternehmen kaufen wollen. Der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums beschränkt sich nicht darauf, einheimischen Firmen Übernahmeschutz vor "Heuschrecken" oder ausländischen Staatsfonds zu bieten, deren Kassen durch stark steigende Rohstoffpreise gefüllt werden. In Zukunft ist jeder ausländische Investor, der direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent an einem deutschen Unternehmen erwerben will, auf die Zustimmung der Bundesregierung angewiesen.

Mit dem Gesetzentwurf, der noch vor Weihnachten verabschiedet und im Frühjahr 2008 in Kraft treten soll, übt die Koalition einen Spagat. Einerseits will sich die Politik weitreichende Eingriffsrechte nach dem Vorbild der USA sichern. Andererseits bekennt sie sich weiterhin zur "Freiheit des Kapitalverkehrs", den sie nur "in seltenen Einzelfällen" einschränken will. Anders gesagt: Man schafft sich eine Protektionismuskeule, will diese aber meist unter dem Tisch behalten.

Vetorecht bei Anteilskauf von 25 Prozent

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bundesregierung ein Veto einlegen kann, wenn ein ausländischer Investor mehr als 25 Prozent eines deutschen Unternehmens kaufen will oder bereits gekauft hat.

Meldet ein Fonds, ein Unternehmen oder ein privater Investor aus dem Ausland seine Kaufabsicht offiziell beim Bundeswirtschaftsministerium an, muss das Ministerium innerhalb von vier Wochen entscheiden, ob es dem Anteilskauf zustimmt. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Anteilskauf als abgesegnet, der ausländische Investor hat damit Rechtssicherheit.

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