23.10.2007
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VW-Gesetz

Von den Ketten befreit

Von Michael Adams

Die Europäische Union hat einiges für Volkswagen getan - erst dem Druck der Staatengemeinschafft ist es zu verdanken, dass der Autobauer seine Wettbewerbsfähigkeit erhöhte. Der nun erfolgte Entscheid des Europäischen Gerichtshofs, das VW-Gesetz aufzuheben, dürfte ein Übriges tun.

Kommt es in Unternehmen zu Missständen, deren Beseitigung zu einer Wertsteigerung des Unternehmens von mindestens rund 30 Prozent führen würde, wird die Unternehmensleitung eines solchen Unternehmens durch den Markt für Unternehmenskontrolle dem Risiko einer Ablösung durch fähigere Manager ausgesetzt.

Volkswagen: Neuer Glanz dank der EU?
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Volkswagen: Neuer Glanz dank der EU?

Aus diesem Grund besteht weltweit bei problematischen Unternehmensleitungen eine große Nachfrage nach Schutz vor dieser Kontrolle. Ein solcher Schutz soll verhindern, dass Investoren die Aktien des Unternehmens zu missstandsbedingt niedrigen Kursen kaufen, das Unternehmen nach der Übernahme der Kontrolle wettbewerbsfähig machen und dann bei einem Verkauf der Aktien, aufgrund der Wertsteigerung zu deutlich höheren Kursen den Gewinn für die risikoreiche Umstrukturierung erzielen. Das VW-Gesetz stellte einen solchen Schutz für die Unternehmensverwaltung von Volkswagen Chart zeigen dar.

Bei VW waren durch die besondere Regelung des VW-Gesetzes eine Übernahme der Kontrolle und eine Beseitigung der Missstände durch Dritte nicht möglich, da auch eine Beteiligung von 50 Prozent am Unternehmen nur Stimmrechte von maximal 20 Prozent vermittelten. Dieser Prozentsatz langt jedoch nicht, im Unternehmen notwendige Reformen durchzusetzen. Da das Land Niedersachsen rund 20 Prozent hielt, war eine vom politischen und gewerkschaftlichen Geschäft unabhängige Leitung von VW nicht möglich. Damit war das Management von VW im Ergebnis von den Wünschen nach besserer Unternehmensleitung von Seiten der üblichen Eigentümer, dies sind Pensionsfonds, weitgehend entlastet und damit ungeschützt dem Druck der Gewerkschaftspolitik ausgesetzt.

Da die Gewerkschaften über die paritätische Mitbestimmung entscheidend bei der Managerauswahl mitbestimmen, waren die Spielräume an Widerstandsmöglichkeiten gegen Wünsche nach Filz und Bequemlichkeiten und Vermeidung von schmerzenden Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf Seite der Manager begrenzt. Dies erklärt, dass der Unternehmenswert von VW noch vor nicht einmal zwei Jahren nur rund ein Viertel des Wertes von heute betrug.

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