Donnerstag, 9. Februar 2012, 23:50 Uhr

manager magazin



07.09.2007
 

Pendlerpauschale

Finanzbeamte erwarten Millionen Einsprüche

Vor einem enormen Papierkrieg warnt die Steuergewerkschaft nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs gegen die Pendlerpauschale. Die Steuerbescheide sollten für vorläufig erklärt werden, solange es keine Rechtssicherheit gibt. Ansonsten drohten 20 Millionen Einsprüche.

Berlin - Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Pendlerpauschale hat der Vorsitzende der Steuergewerkschaft das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Steuerbescheide für 2007 für "vorläufig" zu erklären. Falls die Bescheide als abschließend gültig angesehen würden, sei nämlich mit einer Flut von Widersprüchen zu rechnen. "Wenn bis zum kommenden Jahr offen bleibt, ob die Kürzung (der Pendlerpauschale) rechtmäßig ist, wird es 20 Millionen Einsprüche geben", warnte Gewerkschaftschef Dieter Ondracek in der "Bild"-Zeitung (Freitagausgabe).

Angst vor Papierkrieg: Die Finanzbeamten rechnen mit Millionen Einsprüchen
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DPA

Angst vor Papierkrieg: Die Finanzbeamten rechnen mit Millionen Einsprüchen

Ondracek forderte eine Nachbesserung der derzeitigen Regelung. Der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse" sagte der Interessenvertreter der Finanzbeamten: "Es wäre am besten, das Gesetz zu korrigieren. Den Ärger haben jetzt die Finanzämter."

Der SPD-Finanzpolitiker Florian Pronold sprach sich in der Zeitung dafür aus, nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu warten. "Eine Lösung im Interesse der Pendlerinnen und Pendler müsste mit gutem Willen erreichbar sein", sagte er. Der CDU-Finanzpolitiker Otto Bernhardt äußerte die Vermutung, dass das Bundesverfassungsgericht erst 2009 über die Frage urteilen wird. "So lange haben wir Rechtsunsicherheit", sagte er.

Das oberste deutsche Finanzgericht in München hatte am Donnerstag entschieden, es sei "ernstlich zweifelhaft", ob die seit Jahresbeginn gültige Einschränkung bei der Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist (Az. VI B 42/07). Damit bestätigte der BFH ein früheres Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das ein Finanzamt zur Eintragung des ungekürzten alten Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte des Klägers verpflichtet hatte. Fahrtkosten können seit Jahresbeginn nur noch bei einem Weg zur Arbeitsstätte von mehr 20 Kilometern von der Steuer abgesetzt werden.

Von der Pendlerpauschale haben im Jahr 2002 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 16 Millionen Bundesbürger profitiert. Neuere Zahlen liegen den Statistikern noch nicht vor. Die damalige Entfernungspauschale sah keine Kilometerbeschränkung vor. Laut den Einkommenssteuererklärungen fuhren rund 7,9 Millionen Arbeitnehmer täglich mehr als 20 Kilometer zur Arbeit. Etwa 8,1 Millionen Menschen brauchten bis zu 20 Kilometer bis zum Büro, zur Schule oder zum Werk. Insgesamt wurden 70,6 Milliarden Kilometer anerkannt, fast Dreiviertel davon entfielen auf Berufstätige mit mehr als 20 Kilometer Entfernung zur Arbeitsstätte.

manager-magazin.de mit Material von dpa und dpa-afx

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