Düsseldorf - Die Schweizer Sonova Holding
darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf den dänischen Konkurrenten Resound nicht schlucken. Die vom Kartellamt untersagte Übernahme dürfe nicht vollzogen werden, sagte der Richter. Die Anträge der Kläger würden verworfen.
Der Schweizer Konzern wollte mit der rund zwei Milliarden Euro schweren Transaktion zum Weltmarktführer bei Hörgeräten aufrücken und damit den deutschen Konkurrenten Siemens
Das Bundeskartellamt hatte den Plänen im April aber einen Riegel vorgeschoben, weil mit der Übernahme nach Ansicht der Kartellwächter der Wettbewerb in Deutschland eingeschränkt wird. Der damals noch unter dem Namen Phonak firmierende Schweizer Konzern war gerichtlich gegen die Entscheidung vorgegangen.
Mit der Entscheidung des OLG wird Sonova die Übernahmepläne wahrscheinlich zu den Akten legen müssen. Einen jahrelangen Rechtsstreit zur Durchsetzung des Zukaufs werde der Konzern wohl nicht auf sich nehmen, hatte Sonova-Finanzchef Oliver Walker gesagt.
Das Verbot des Bundeskartellamts stehe im Widerspruch zu zahlreichen Kartellbehörden anderer Länder, hieß es. Der Eingriff der deutschen Behörde in eine schweizerisch-dänische Angelegenheit sei völkerrechtlich unverhältnismäßig, hatten die Sonova-Anwälte vergeblich argumentiert. Phonak erwirtschafte lediglich 9 und Resound nur 5 Prozent seines Umsatzes in Deutschland.
Das Bundeskartellamt fürchtete bei einer Fusion auf dem deutschen Markt eine marktbeherrschende Stellung von Siemens, Sonova und Oticon. Der Wettbewerb sei bereits eingeschränkt, die von den Oligopolisten geforderten Preise unterschieden sich nicht wesentlich. Bei einem Zusammenschluss werde sich der gemeinsame Marktanteil des Oligopols von 80 Prozent auf etwa 90 Prozent erhöhen.
manager-magazin.de mit Material von dpa, reuters
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