Brüssel/Düsseldorf - Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen den deutschen Energiekonzern Eon
und die französische Gas-Gesellschaft Gaz de France (GdF)
eingeleitet. Beiden Unternehmen wird vorgeworfen, sich unerlaubterweise über eine Aufteilung ihrer Gasmärkte abgesprochen zu haben. Das teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit.
Sollte die Kommission am Ende des Verfahrens zum Schluss kommen, dass tatsächlich "wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen" vorliegen, droht den Unternehmen ein Strafgeld von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes. Möglicherweise stehen noch weitere Kartellverfahren in der Branche bevor.
Eon und Gaz de France sollen den Erkenntnissen der Kommission zufolge vereinbart haben, sich auch nach der Liberalisierung der europäischen Erdgasmärkte jeweils vom Heimatmarkt des anderen fernzuhalten. Die EU-Kommission, die auch als oberste Kartellbehörde der EU funktioniert, hatte im vergangenen Sommer die Büros von mehreren Energieversorgern, darunter auch Eon, durchsuchen lassen. Zuvor hatte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes angekündigt, die Behörde werde gegen Marktabschottungen im Gas-Sektor vorgehen.
Die Vereinbarung der beiden Unternehmer, jeweils kein Gas auf dem Heimatmarkt des anderen zu verkaufen, soll sich vor allem auf die gemeinsam betriebene Megal-Pipeline beziehen, über die Erdgas von Tschechien und Österreich nach Süddeutschland und Frankreich befördert wird. Dabei handelt es sich nach Angaben eines Kommissionssprechers um die einzige Pipeline, die Frankreich mit russischem Gas versorgt. Es sei auch eine der wichtigsten Pipelines für russisches Gas auf dem Weg nach Deutschland.
An den "mutmaßlichen Praktiken" seien sowohl die Eon AG als auch die Eon Ruhrgas AG und die Eon Gastransport AG beteiligt gewesen. Die Kommission betonte jedoch, die Einleitung des Verfahrens bedeute noch nicht, dass ihr "schlüssige Beweise für einen Verstoß" gegen das EU-Wettbewerbsrecht vorliegen. Sie betrachte die Angelegenheit aber als "vorrangig" und werde sie nun "eingehend untersuchen".
© manager magazin online 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH