Von Kai Lange
"Riesiges Schleppnetz für kleine Fische"
Die automatische Kontenabfrage ist damit bereits seit mehr als zwei Jahren erlaubt. Mit dem technischen Fortschritt haben sich nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt) binnen kurzer Zeit die Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden enorm vergrößert: Waren im Frühjahr 2005 lediglich rund 60 Abfragen pro Tag möglich, so können Steuerfahnder inzwischen die Kontostammdaten von mehr als 5000 Bürgern pro Tag per Knopfdruck abfragen. Das Netz, mit dem Steuerhinterzieher abgefischt werden, erhält deutlich feinere Maschen.
Die Volksbank Raesfeld, die zu den Klägern gegen das Abrufverfahren gehört hatte, bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. "Wir hätten uns eine Stärkung der bürgerlichen Freiheitsrechte gewünscht", sagte Vorstandschef Hermann Burbaum. Das gegenwärtige Verfahren sei nicht effektiv: "Der Staat hat ein riesiges Schleppnetz ausgeworfen, mit dem er bis zum Schluss nur kleine Fische gefangen hat."
Zinsen und Dividenden an der Quelle besteuert
Zinsen und Dividenden werden in Deutschland ohnehin bereits durch eine Besteuerung an der Quelle erfasst - die inländische Bank zahlt die Steuer direkt an das Finanzamt.
Steuerzahler, die sich dieser Besteuerung mit Hilfe eines ausländischen Kontos entziehen wollen, haben es seit Juli 2005 schwerer: Die Finanzminister der EU einigten sich über eine grenzüberschreitende Zinsbesteuerung und darauf, gegenseitig Kontrollmitteilungen über angefallene Erträge an die heimischen Finanzämter weiterzugeben. Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Belgien und Österreich beteiligen sich an dem Austausch der Kontrollmitteilungen nicht - sie erheben stattdessen eine pauschale Quellensteuer.
"Kontenabruf verliert seine Legitimation"
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab Januar 2009 sollen sämtliche Kapitalerträge der Bürger an der Quelle erfasst werden: Die Finanzinstitute werden dann nicht nur die Steuern auf Zinsen und Dividenden, sondern auch die Steuern auf Wertpapiergewinne direkt an das Finanzamt abführen.
"Mit Einführung der Abgeltungsteuer ist das automatische Kontenabrufverfahren im Besteuerungsverfahren hinfällig geworden – es gibt keine Grundlage mehr dafür", sagt der Bundesgeschäftsführer des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, gegenüber manager-magazin.de. Warum sollte der Fiskus noch Kontostammdaten durchleuchten, wenn sämtliche Kapitalerträge ohnehin pauschal besteuert und direkt an das Finanzamt weitergereicht werden?
Doch die Finanzverwaltung beharrt bislang darauf, das jetzt gerichtlich bestätigte Abrufverfahren weiterhin anzuwenden. "Wir werden politisch darauf drängen, dass der Kontenabruf spätestens 2009 wieder abgeschafft wird – es gibt keine Legitimation mehr für dieses Verfahren", sagt Holznagel.
Wurde der automatische Kontenabruf zunächst noch mit dem Ziel der Terrorabwehr begründet, floss das Verfahren später in das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit ein.
"Es ist bedenklich, die große Mehrheit der ehrlichen Steuerzahler auf diese Weise unter Generalverdacht zu stellen", sagt Holznagel.
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