25.05.2007
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Unternehmensteuer

Bundestag beschließt Reform

3. Teil: Die Elemente der Reform

Die Elemente der Reform

  • Steuerlast: Die Gesamtsteuerlast für Kapitalunternehmen sinkt auf 29,83 von jetzt 38,65 Prozent. Damit liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Körperschaftsteuer sinkt auf 15 von 25 Prozent.
  • Rechtsformneutralität: Auch Personenunternehmen, deren Eigentümer bis zu 45 Prozent Einkommensteuer bezahlen, sollen entlastet werden. Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, werden auf Antrag nur mit 28,25 Prozent besteuert, zuzüglich Solidarzuschlag. Bei einer späteren Gewinnentnahme fällt eine 25-prozentige Nachversteuerung an.
  • Gewerbesteuer:Der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wird gestrichen. Im Gegenzug wird die Steuermesszahl auf 3,5 von fünf gesenkt. Außerdem wird die Anrechenbarkeit der Gewerbe- auf die Einkommensteuer erhöht: Der Faktor steigt auf 3,8 von 1,8. Lang- und kurzfristige Zinsen werden bei der Bemessung der Gewerbesteuer zu 25 Prozent berücksichtigt, bisher waren es 50 Prozent bei Dauerschuldzinsen. Ebenfalls zu 25 Prozent werden die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Leasingraten für mobile Wirtschaftsgüter wie Autos hinzugerechnet. Bei dieser Gruppe wird der Finanzierungsanteil auf 20 Prozent festgelegt, bei Lizenzgebühren auf 25 und bei Immobilien auf 75 Prozent.
  • Zinsschranke:Sie begrenzt die Abzugsfähigkeit des Saldos aus Zinsaufwand und -ertrag auf 30 Prozent des Gewinns vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda). Sie trifft aber nur große Kapital- und Personengesellschaften, die oberhalb einer Freigrenze von einer Million Euro liegen und Teil eines Konzerns sind. Ist die Eigenkapitalquote konzernüblich, greift die Schranke auch nicht.
  • Abgeltungsteuer:Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsgewinne werden ab 2009 pauschal und anonym mit 25 Prozent besteuert. Die jetzige Steuerbefreiung bei Aktien nach einer Haltezeit von einem Jahr fällt weg, ebenso die nur hälftige Besteuerung von Dividenden. Gewinne und Verluste dürfen nur innerhalb derselben Anlageklasse verrechnet werden: Also Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten.
  • Abschreibungen:Die degressive Abschreibung auf mobile Wirtschaftsgüter wird wieder gestrichen, es gilt nur noch die lineare Variante. Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen nur noch bis zu einem Wert von 150 Euro sofort abgeschrieben werden, bisher waren es 410 Euro. Güter mit einem Wert von 151 bis 1000 Euro werden in einem Pool zusammengefasst und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben.
  • Mantelkauf: Übernimmt eine Firma eine andere zu mehr als 50 Prozent, geht deren Verlustvortrag verloren. Damit soll der nur zur Steueroptimierung betriebene Handel mit sonst wertlosen "Unternehmensmänteln" unterbunden werden. Der Umgang mit Verlusten bei Sanierungsfusionen wird im Verwaltungsweg geklärt.
  • Funktionsverlagerung:Unternehmen, die gewinnträchtige Betriebsteile ins Ausland verlagern, sollen nach international vergleichbaren Maßstäben in Deutschland besteuert werden. Die Grundlage dafür soll das Gewinnpotenzial der verlagerten Unternehmens-Funktion sein.
  • Investitionsabzugsbetrag:Die bisherige Ansparabschreibung wird verbessert. Firmen mit einem Betriebsvermögen bis 235.000 Euro können über drei Jahre bis zu 200.000 Euro für eine Investition zurücklegen. Beim Kauf wird eine zusätzliche Sonderabschreibung von 20 Prozent gewährt.

manager-magazin.de mit Material von ddp, dpa und reuters

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