Das Urteil gegen den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz in der VW-Korruptionsaffäre ist rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft oder Verteidigung noch der 65-jährige Hartz selbst sind in Revision gegangen. Eine Anklage gegen Betriebsrat Klaus Volkert wurde noch nicht erhoben.
Peter Hartz: Zwei Jahre auf Bewährung und Geldstrafe
Dem Urteil war eine Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen.
Das Gericht hatte Hartz für schuldig befunden, dem früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert heimlich Sonderboni von fast zwei Millionen Euro zugeschanzt zu haben. Der Prozess gegen Hartz ist der erste in der im Sommer 2005 aufgeflammten Affäre um Schmiergelder, Lustreisen und Prostituiertendienste für Betriebsräte auf Konzernkosten.
Gegen Volkert ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Anstiftung zur Untreue. Anklage wurde noch nicht erhoben.
manager-magazin.de mit dpa
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