Lex Wiedeking: Heimlichkeiten per HV-Beschluss
Völlige Transparenz bringt die neue Pflicht zur Offenheit ohnehin nicht. Denn von den rund 1200 börsennotierten Firmen hier zu Lande haben laut DSW etwa 200 eine Hintertür des Gesetzes genutzt: Wenn es die Hauptversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit beschließt, können die genauen Managergehälter auch weiterhin geheim bleiben.
Unter den Dax-Konzernen, die stark im Blick internationaler Geldgeber stehen, wagte dies zwar keiner. Sehr zum Ärger vieler Kleinanleger machte aber eine Reihe mittelgroßer Firmen davon Gebrauch, wobei dominante Großaktionäre meist die Richtung vorgaben. Prominentestes Beispiel ist der Chef des Autobauers Porsche
, Wendelin Wiedeking, der gleich für die zulässige Höchstdauer von fünf Jahren von der ungeliebten Pflicht befreit ist.
Imageproblem: Stellen streichen, Bezüge erhöhen
Ob das Gesetz auch das allgemeine Image der Manager aufpolieren kann, muss sich zeigen. Nach Empörung über Korruptionsaffären oder den Absturz der früheren Siemens-Handysparte BenQ Mobile fordern nicht nur Gewerkschafter mehr Verantwortung der Konzerne. Auch FDP-Chef Guido Westerwelle prangerte an, dass gleichzeitig mit satten Erhöhungen von Vorstandsbezügen der Wegfall Tausender Jobs angekündigt werde.
Dabei haben die Saläre meist längst nicht das Spitzenniveau von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, der 2005 ohne Aktienoptionen 8,4 Millionen Euro Jahresvergütung erhielt. Im Schnitt waren es pro Dax-Vorstand nach DSW-Berechnungen 1,7 Millionen Euro - von dem darin enthaltenen Aufschlag um 11 Prozent können ihre Angestellten aber nur träumen.
Auf Unmut stoßen da auch Millionenabfindungen, wenn Manager ihren Stuhl vorzeitig räumen, wie gerade VW-Vorstand Wolfgang Bernhard trotz Vertrages bis 2010. Die relativ langen Laufzeiten deutscher Vorstandskontrakte sind denn auch in die Diskussion geraten.
Zu Ein-Jahres-Verträgen wie in den USA solle es aber nicht kommen, sagte der Vorsitzende der Regierungskommission zur guten Unternehmensführung ("Corporate Governance"), ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme. Doch nachdenken könne man darüber, ob bei der erstmaligen Anstellung nicht drei statt der üblichen fünf Jahre besser wären.
Von Sascha Meyer, dpa
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