Berlin - Für die Manager börsennotierter Unternehmen in Deutschland greift in diesem Jahr erstmals die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung ihrer Bezüge. In den Geschäftsberichten für 2006, die in den nächsten Wochen verteilt werden, können die Aktionäre nachlesen, ob die Vorstände bekommen, was sie aus Sicht der Eigentümer verdienen.
Die Politik verspricht sich ein Signal für das ramponierte Vertrauen vieler Anleger. Doch Aktionärsschützer warnen, schwer verständliche Auflistungen könnten die Transparenz trüben. Und einige renommierte Adressen der deutschen Wirtschaft haben ganz legal beschlossen, die Saläre der Konzernlenker auch künftig vor aller Augen abzuschirmen.
Selbst in der ersten Börsenliga, dem Deutschen Aktienindex Dax, beharrten trotz aller Mahnungen bis zuletzt sieben der 30 Unternehmen auf Diskretion.
Sieben Zauderer müssen Farbe bekennen
Für Aktionäre von BMW
, BASF
, Henkel
, Fresenius Medical Care
, Linde
, der Münchener Rück
und DaimlerChrysler
gibt es nun erstmals Klarheit über die individuellen Bezüge der Vorstände. "Das zeigt, wie nötig das Gesetz ist", sagt der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz. DaimlerChrysler-Chef Dieter Zetsche hatte bei der Hauptversammlung im vergangenen Jahr immerhin schon sein Grundgehalt verraten: 1,5 Millionen Euro.
Neben dem festen Einkommen erhalten die Manager aber eine Reihe variabler Vergütungen, die vom geschäftlichen Erfolg abhängen. Und auch Gewinnbeteiligungen, Aktienoptionen, Provisionen und sonstige Nebenleistungen aller Art müssen nun im Anhang zum Jahresabschluss für jedes Vorstandsmitglied einzeln beziffert werden.
Unternehmen, die umfassend informieren, dürften davon in punkto Anlegervertrauen profitieren, heißt es im Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die das Gesetz 2005 auf den Weg brachte. Ein Manko sei aber, dass die Standards für die Darstellung nicht einheitlich und klar genug seien, beklagt Aktionärsschützer Kurz: "Da ist immer noch viel Spielraum, trotzdem im Ungefähren zu bleiben."
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