25.10.2006
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Abfindungen

Die Abgangsprämie zahlt der Aktionär

Von Kai Lange

Topmanager haben ihre Lehren aus dem Fall Mannesmann gezogen. Sie geben sich nicht mit weniger Geld zufrieden als Klaus Esser, doch sie sichern ihre Millionenprämien vorher rechtlich ab. Dank bizarrer Change-of-Control-Klauseln können scheidende Vorstände inzwischen ungeniert kassieren, ohne gerichtlichen Ärger zu riskieren.

Hamburg – 15 Millionen Euro Anerkennungsprämie hat Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser im Frühjahr 2000 kassiert, als die Abwehrschlacht gegen Angreifer Vodafone verloren war. Mit diesem Trostpflaster lässt sich der Jobverlust sicherlich verschmerzen, zumal Esser wenig später beim Finanzinvestor General Atlantic wieder im Geschäft war.

Klaus Esser: Eine Change-of-Control-Klausel hätte ihm viel Ärger erspart
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REUTERS

Klaus Esser: Eine Change-of-Control-Klausel hätte ihm viel Ärger erspart

Ärgerlich nur: Wegen dieser Zahlungen muss sich Esser nun schon zum zweiten Mal vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten, ebenso wie das ehemalige Mannesmann-Aufsichtsratspräsidium, das Prämien und Abfindungen in Höhe von insgesamt 58 Millionen Euro abnickte. Den Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung sogar Haftstrafen, obwohl Esser stets betont, die Millionenprämie sei "angemessen" und "völlig zu Recht" geflossen.

Ein Geldregen mit programmiertem Nachspiel vor Gericht? Das muss nicht sein, jedenfalls nicht mehr. Der Fall Mannesmann stieß in Deutschlands Vorstandsetagen auf rege Anteilnahme: Eine Millionenprämie nimmt man als scheidende Führungskraft im Fall einer Übernahme gerne mit, doch ohne rechtliche Kalamitäten, bitte schön.

Den Abschied vergolden: Ohne rechtliches Risiko

Man nehme also rechtzeitig eine Change-of-Control-Klausel in seinen Vertrag auf, lasse sich diese vom Aufsichtsrat absegnen und sichere sich für den Fall der Fälle viel Geld ohne jeden Ärger. Dass dies prima funktioniert, haben unter den Dax-Unternehmen bereits die Vorstände von Schering und der HypoVereinsbank eindrucksvoll bewiesen.

Hubertus Erlen: Ausstiegsklausel gerade noch rechtzeitig verbessert
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DDP

Hubertus Erlen: Ausstiegsklausel gerade noch rechtzeitig verbessert

Die sogenannten Change-of-Control-Klauseln sind in den USA schon länger üblich. Sie ermöglichen Führungskräften, im Fall eines Eigentümerwechsels das Unternehmen aus eigenem Antrieb zu verlassen und sich den Abschied dennoch vergolden zu lassen: Der Vertrag wird ausgezahlt, Optionsrechte werden fällig, und meist gibt es noch eine stattliche Abgangsprämie obendrauf.

"Sinn dieser Klauseln soll angeblich sein, den eigenen Vorstand abzusichern und obendrein eine Übernahme des Unternehmens zu erschweren", sagt Harald Petersen, Vorstandsmitglied bei der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). "Doch diese Argumente ziehen in Deutschland nicht."

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