Donnerstag, 9. Februar 2012, 07:01 Uhr

manager magazin



29.09.2006
 

Siemens/BenQ

Moralisch zweifelhaft, rechtlich einwandfrei

Von Andreas Nölting

Siemens gliederte seine sieche Handy-Sparte BenQ aus - und die wird nun geschlossen. Moralisch mag das fragwürdig sein. Juristisch allerdings ist der Fall einwandfrei. Das zumindest meint der Wirtschaftsrechtler Professor Michael Adams im Gespräch mit manager-magazin.de.

mm.de: Herr Adams, Siemens hat die Mitarbeiter seiner Not leidenden Handysparte in eine GmbH & CoOHG ausgegliedert, die Vermögenswerte in einer Asset GmbH gebündelt und dann die Pakete samt 250 Millionen Euro Mitgift an BenQ verschenkt. Nun meldet die BenQ Mobile GmbH & Co OHG Insolvenz an und die Mitarbeiter werden wohl mangels Masse ohne bedeutende Abfindungen gehen müssen. Ist diese Konstruktion rechtlich legitim?

  BenQ:  Mitarbeiter verlassen das Haus - vermutlich für immer
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BenQ: Mitarbeiter verlassen das Haus - vermutlich für immer

Adams: Ich sehe da keine Rechtsprobleme. Die Eigentümer können das Unternehmen umstrukturieren und die Vermögenswerte in anderen Gesellschaften halten. Viele Unternehmen im Tourismus sind reine Betreibergesellschaften, die lediglich die Dienstleistungen erbringen, während die eingesetzten Kapitalgüter wie etwa Hotels oder Flugzeuge anderen Unternehmen gehören. Zuweilen erzwingt das Steuerrecht solche Strukturen. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden.

mm.de: Die IG-Metall spricht im Falle BenQ von "arglistiger Täuschung" und einem "vorsätzlichen gesellschaftsrechtlichem Gestaltungsmissbrauch". Die Arbeitnehmer seien vom Kapital getrennt worden, damit sich die Arbeitgeber der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen entledigen können. Nun fordern die Gewerkschaften und die Noch-Beschäftigten Schadensersatz. Gibt es da eine Chance?

Adams: Das sehe ich nicht. Den Begriff "Gestaltungsmissbrauch" gibt es im Steuerrecht, nicht im Arbeitsrecht. Kein Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass ein Unternehmen für seine teuren Abfindungs- und Sozialplanforderungen hinreichend kapitalisiert ist. Wenn man etwa rechtlich vorsehen wollte, für jeden beschäftigten Arbeitnehmer zwingend ein Eigenkapital von 100.000 Euro für Abfindungszahlungen zu verlangen, würde Deutschland als Industriestandort dicht gemacht.

Zwar ist es nicht zulässig, eine Gesellschaft aufzumachen, mit der Sie schon bei normalem Geschäftsverlauf mit großer Wahrscheinlichkeit in die Insolvenz gehen. Darum ging es im Fall Siemens aber nicht. Schließlich hat Siemens 250 Millionen für den ernsthaften Versuch bezahlt, in Deutschland noch wettbewerbsfähige Mobiltelefone herzustellen. Daneben wurden wertvolle Markenrechte verschenkt. Das Ganze macht pro Mitarbeiter erheblich über 100.000 Euro. Unterkapitalisierung sieht anders aus.

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