29.09.2006
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BenQ-Insolvenz

Brandbrief an Siemens

4. Teil: Kapitalverlagerung nach China

4.3 "Entsorgung" der deutschen Mitarbeiter

Die Siemens AG als auch die BenQ Corp. haben mich arglistig getäuscht. Von vornherein waren beide Verhandlungspartner auf die "Entsorgung" der deutschen Mitarbeiter aus, anstatt sich um die Sanierung des Unternehmens zu kümmern. Das belegt die gesellschaftsrechtliche Aufsplittung der Siemens Mobilfunksparte (s. Pos. 5) als auch der Bauantrag der sog. X-Factory mit einer Fertigungskapazität von 75 Millionen Handys in Shanghai, der kurz nach Übernahme der Siemens Mobile eingereicht wurde. In dem knapp einem Jahr seit der Übernahme wurde enormes Kapital und Know-how aus Deutschland abgezogen und nach Taiwan und China verlagert.

Es war von vornherein nie beabsichtigt, den Standort Deutschland zu erhalten. Die BenQ Corp. sollte für die Siemens AG die "Entsorgung" der Mitarbeiter veranlassen. Bezahlt wurde sie dafür mit 5,5 Prozent Weltmarktanteil, dem Markennamen BenQ-Siemens, Immobilien, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Fertigungsanlagen, Know-how und Patenten im Wert von rund 250 Millionen Euro und der Siemens-Pensionskasse. Diese Assets sind von der Insolvenz nicht betroffen und werden von der BenQ Corp. weiterhin beansprucht. Ich mache deshalb Anspruch auf Schadensersatz wegen Arglistiger Täuschung geltend.

5. Anspruch auf Schadensersatz wegen Gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmissbrauches

Siemens übergab ihre Mobilfunksparte an die BenQ Corp. in drei Teilen:

1. Eine Management GmbH, in der die Abfindungen der BenQ Mobile Chefmanager geregelt und gesichert sind (Einlage über 2 Millionen Euro!).

2. Eine Asset GmbH, in der die Vermögenswerte der Siemens Mobilfunksparte gebündelt wurde wie Immobilien, F&E, Fertigungsanlagen, Know-how und Patente. (Wert rund 250 Millionen Euro).

3. Die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG, in der ausschließlich die ca. 3400 deutschen Mitarbeiter zusammengefasst wurden (Einlage nur 25.000 Euro!).

Für letztere wurde Insolvenz angemeldet. Nach deutschem sowie nach europäischem Arbeits- und Gesellschaftsrecht liegt somit ein vorsätzlicher gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsmissbrauch vor, denn die Arbeitnehmer wurden vom Kapital getrennt, damit sich die Arbeitgeber der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Insolvenzforderungen entledigen können. Ich erwäge deshalb, Ansprüche auf Schadensersatz privatrechtlich geltend zu machen. Strafrechtliche Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft sind zudem nicht auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

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