Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses an die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG gem. § 613a BGB und mache hilfsweise folgende Ansprüche gegen die Siemens AG geltend.
1. Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei der Siemens AG
1.1 Einspruchsfrist
Die Frist zum Einspruch gegen den Übergang gem. § 613a, Abs. 6 BGB hat noch nicht zu laufen begonnen, weil ich nicht ausreichend informiert worden bin gem. § 613a, Abs. 5 BGB.
1.2 Wirtschaftliche und soziale Folgen
Mir wurden weder die rechtlichen, wirtschaftlichen noch die sozialen Folgen des Betriebsüberganges für die Arbeitnehmer gem. § 613a, Abs. 5, Nr. 3 BGB , noch die die in Aussicht genommen Maßnahmen hinsichtlich der Arbeitnehmer gem. Nr. 4 kommuniziert. Ich muss für mich und den Unterhalt meiner direkten Angehörigen aufkommen und kann nicht dauerhaft auf mein Arbeitseinkommen verzichten.
Die Kapitaldecke der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG beträgt lediglich 25.000 Euro. Das reicht nicht einmal, um die Gehälter der deutschen Angestellten für einen Tag zu sichern. Mir wurde auch die gesellschaftsrechtliche Struktur des neuen Unternehmens nicht dargestellt, aufgrund derer nun die Insolvenz beantragt werden musste. Hätte ich über die tatsächlichen Verhältnisse zum Betriebsübergang Kenntnis erlangt, hätte ich dem Betriebsübergang unmittelbar widersprochen.
1.3 Keine Sozialauswahl
Im Falle von betriebsbedingten Kündigungen hat eine Sozialauswahl unter den betroffenen Mitarbeitern zu erfolgen. Die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG hat wesentlich weniger Mitarbeiter, als die ehemalige Siemens Mobile. Dadurch ist die Chance auf meine Weiterbeschäftigung nach einer Sozialauswahl aufgrund betriebsbedingter Kündigung sehr viel geringer als zuvor. Und wird der Betrieb wegen der erfolgten Insolvenz geschlossen, unterbleibt die Sozialauswahl ganz.
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