Mittwoch, 8. Februar 2012, 17:11 Uhr

manager magazin



13.06.2006
 

Tabakstreit

EU besteht auf Werbefilter

EU-Generalanwalt Philippe Léger ist gegen eine Sonderregel für Deutschland in Sachen Tabakwerbung. Die Forderung aus Berlin ist zwar vom Gericht in Brüssel noch nicht abgewiesen. Erfahrungsgemäß wird das Urteil aber eng an Légers Votum ausfallen. Das Verbot wird Verleger 50 Millionen Euro Werbeeinnahmen pro Jahr kosten.

Brüssel - Die Bundesregierung hat in ihrem Kampf gegen das EU-weite Tabakwerbeverbot einen Rückschlag hinnehmen müssen. Der EU-Generalanwalt schlug dem Europäischen Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg vor, die deutsche Klage gegen das Werbeverbot abzuweisen.

Raucher in die dunkle Ecke: EU beharrt auf flächendeckendem Werbeverbot für Tabak
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DPA

Raucher in die dunkle Ecke:
EU beharrt auf flächendeckendem Werbeverbot für Tabak

Deutschland hatte vor dem obersten EU-Gericht gegen die vom Ministerrat der Europäischen Union (EU) verabschiedete Richtlinie geklagt. Diese verbietet Tabakwerbung in der Presse, im Rundfunk und im Internet. Der Gerichtshof ist bei seinem Urteil nicht an die Empfehlungen des Generalanwaltes gebunden, folgt ihnen aber zumeist.

Vor allem die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben in Deutschland gegen das Werbeverbot Front gemacht. Sie warnten vor weitgehenden Eingriffen der EU in nationale Entscheidungen und vor einer Einschränkung der Pressefreiheit. Unter dem Deckmantel des Gesundheits- und Verbraucherschutzes könnten weitere Einschränkungen der Werbung folgen. Nach früheren Angaben der Zeitschriftenverleger bringt die Zigarettenreklame in Printerzeugnissen jährlich rund 50 Millionen Euro ein.

Vorherige Bundesregierung hatte EU-Befugnis bezweifelt

Die frühere Bundesregierung hatte ihre Klage gegen die Richtlinie damit begründet, dass die EU zu einem solchen Verbot nicht befugt sei, weil es um Gesundheitsschutz gehe. Es war gegen die Stimmen Deutschland von einer Mehrheit der anderen EU-Staaten 2002 beschlossen worden. Der Generalanwalt widersprach der deutschen Sicht.

Unterschiedliche Beschränkungen der Tabakwerbung in den einzelnen EU-Staaten könnten dazu führen, dass der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den EU-Staaten behindert werde, erklärte Generalanwalt Philippe Léger. Die Richtlinie beseitige Hemmnisse, weil sie auch über sie hinausgehende Beschränkungen von Sponsoring und Werbung verbiete. Sie falle deshalb in die Regelungskompetenz der EU über den Binnenmarkt.

Die Richtlinie sieht vor, dass neben der Tabakwerbung in der Presse, im Internet und im Rundfunk auch das Sponsoring von Rundfunkprogrammen durch Tabakwerbung verboten wird. Dies muss durch nationale Gesetze geschehen. Werbung im Fernsehen war bereits früher untersagt worden. Die Richtlinie verbietet zudem das Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter. Deutschland hat den Termin für die Umsetzung der Richtlinie bereits verpasst. Die EU-Kommission hat deshalb mit rechtlichen Schritten gedroht.

Seehofer will Richtlinie schleunigst umsetzen

Ohne die EU-Richtlinie drohte nach Ansicht des Luxemburger Top- Juristen Léger die Gefahr, dass nationale Vorschriften die Verbreitung von Rundfunksendungen und elektronische Mitteilungen bremsen. Die EU-Regelung sehe vor, dass die 25 EU- Staaten den freien Verkehr von Waren, die mit den Vorschriften in Einklang stehen, nicht verbieten oder einschränken dürfen. Die Mitgliedstaaten dürften auch keine strengeren Regeln für Tabak- Reklame und -Sponsoring erlassen. Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet. (Rechtssache C-380/03)

Die Bundesregierung will nun zur Vermeidung von Strafzahlungen das Werbeverbot unverzüglich umsetzen, hieß es am frühen Nachmittag. Sie hält das Vorgehen der EU aber weiter für eine Kompetenzüberschreitung. "So wie mit den Bundesressorts vereinbart, werden wir ein nationales Gesetz unverzüglich zur Umsetzung der EU- Tabakwerberichtlinie in den Bundestag einbringen", kündigte Verbraucherschutzminister Horst Seehofer am Dienstag an.

Allerdings solle in das Gesetz eine Klausel eingefügt werden, die gewährleistet, dass durch die Umsetzung des EU-Rechts in Deutschland der Ausgang des Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht berührt wird.

manager-magazin.de mit Material von reuters, dpa

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