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13.02.2006
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Unternehmensteuern

Diskriminier' mich, Baby!

Von Justus Fischer-Zernin

2. Teil: Lerne klagen, ohne zu leiden

Lerne klagen, ohne zu leiden

Weil Gewinne von Kapitalgesellschaften - wie GmbH oder AG - mit etwa 40 Prozent Steuern belegt sind, und Einzelunternehmer oder Personengesellschaften - wie OHG oder KG - bei den Beteiligten zu Steuerlasten von in der Spitze 45 Prozent (manchmal gar mehr) führen können, wurde die Benachteiligungsidee erfunden.

Justus Fischer-Zernin: Der Hamburger Rechtsanwalt und Experte für Steuerrecht schreibt regelmäßig für manager-magazin.de
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Justus Fischer-Zernin: Der Hamburger Rechtsanwalt und Experte für Steuerrecht schreibt regelmäßig für manager-magazin.de

Allerdings dreht sich das Bild komplett, wenn Gewinne von GmbH oder AG an die beteiligten Gesellschafter ausgeschüttet werden und bei ihnen noch die persönliche Einkommensteuer oben drauf kommt. Dann wird die 50-Prozent-Steuerhürde meist locker genommen. Auch stehen Kapitalgesellschaften in den meisten Verlustsituationen von Unternehmen und den daran Beteiligten steuerlich deutlich schlechter.

Und schließlich: Die Höchststeuerbelastung von Einzelunternehmern und Personengesellschaften tritt nur in der Spitze der Einkommensteuerprogression und bei voller Gewerbesteuer auf. Inzwischen wurde in Berlin entdeckt, dass mehr als 80 Prozent der armen Diskriminierungsopfer weniger als 30 Prozent Steuern zahlen - im Gegensatz zu den bösen Kapitalgesellschaften, wo unter 40 Prozent kaum was geht. Die benachteiligten Personengesellschaften leben bislang also vergleichsweise bequem. Wenn mal ein Mikrofon um die Ecke kommt, wird natürlich tüchtig gejammert, aber ansonsten lässt man es sich gut gehen.

Anlass für diese Entdeckung eines kleinen Ausschnitts der Steuerwirklichkeit durch unsere Berliner Freunde war das Reformkonzept der "Stiftung Marktwirtschaft", das treu und brav die Gleichbehandlung herstellen will und deshalb die Diskriminierten - die Personengesellschaften - wie die Privilegierten - die Kapitalgesellschaften - besteuert.

Weil die Steuern auf im Unternehmen wieder investierte GmbH- und AG-Gewinne mit 40 Prozent beim EU-Durchschnitt 26,5 Prozent standorttechnisch nicht so prickelnd sind, wird eine Absenkung auf 30 Prozent für alle Unternehmen vorgesehen. Aber selbst damit ginge es der großen Mehrheit der Einzelunternehmer und Personengesellschaften noch spürbar schlechter als jetzt.

Unternehmern sind die aktuellen steuerlichen Unterschiede sowieso egal. Jeder sucht sich das aus, was ihm am besten passt. Wenn es mal zwickt und kneift, wandelt man das Unternehmen halt in eine andere Rechtsform um. Der weit überwiegende Rest der Welt macht bei den Unternehmensteuern ähnliche Unterscheidungen; ist ein Unternehmen international aktiv, geht es ohnehin noch wüster zu.

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