Freudensprung: Was Reichensteuer heißt muss nicht so wirken
Nachdem unter Rot-Grün der Einkommensteuerspitzensatz von 53 Prozent 1998 Schritt für Schritt auf 42 Prozent in 2005 abgesenkt worden war, fanden wir im SPD-Programm zur letzten Bundestagswahl plötzlich die Reichensteuer, mit der er für Vielverdiener wieder auf 45 Prozent angehoben werden sollte. Die Union forderte eine weitere Absenkung auf 39 Prozent.
Aber dann kam das Gerangel unserer Koalitionäre um die eigene Macht und das Geld der anderen, und jetzt kriegen wir sie ab 2007: die Reichensteuer! Für Singles 3 Prozent Zuschlag auf die Einkommensteuer bei steuerpflichtigem Einkommen von mehr als 250.000 Euro pro Jahr, bei Ehepaaren kommen die 3 Prozent on top, wenn mehr als 500.000 Euro versteuert werden müssen.
Erstmals eine echte Stufe für Vielverdiener
Neu im deutschen Steuerrecht ist der zackige 3-Prozent-Hüpfer. Ansonsten ist es ja so, dass mit stetig steigendem Steuertarif bei niedrigen und mittleren Einkommen kaum jemand sagen kann, wie viel der Fiskus vom nächsten verdienten Euro abbekommt.
Ab 52.152 Euro pro Jahr, waren es dann immer 42 Prozent, mit Soli 44 Komma-quietsch. Dass wir nun plötzlich bei Vielverdienern erstmals eine echte Stufe bekommen werden, ist als sportliche Herausforderung zur Vermeidung dieser Hürde gedacht. Wir sollten sie annehmen, zumal die Hilfsmittel dazu im Koalitionsvertrag gleich mitgeliefert werden - und hat nicht der neue Finanzminister die Parole ausgegeben, dass die Nörgelei am Koalitionsvertrag ein Ende haben soll? Na also!
In der Presse hieß es zunächst, dass es bei der Reichensteuer Vergünstigungen für Familiengesellschaften geben solle. Don Corleone hätte sicher zufrieden genickt. Andere Reiche mögen sich gerade mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest etwas bang die Frage stellen, was mit "Familiengesellschaft" gemeint ist?
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