19.10.2005
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Europa AG

Die neue Freiheit der Allianz

Von Irmela von Strachwitz

2. Teil: Mobilität ist das Zauberwort

EU-Richtlinie macht Weg für Europa AG frei

"Weder das deutsche Gesellschaftsrecht noch das deutsche Steuerrecht kannten bislang eine solche 'Hinausverschmelzung'. Insofern war dieser Fall bisher nicht gesetzlich geregelt", erläutert Brück. Die im Februar 2005 geänderte Fusionsrichtlinie der EU dürfte aber diese Unsicherheit beseitigen: Nach der neuen Fusionsrichtlinie kommt es nur dann zu einer Schlussbesteuerung der stillen Reserven, wenn im Wegzugsstaat keine Betriebsstätte verbleibt, der die Vermögenswerte zuzurechnen sind.

Europäische Freiheit: Mit der neuen EU-Fusionsrichtlinie dürfte deutschen Konzernen der Abschied aus der Heimat zumindest steuerlich erleichtert werden
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REUTERS

Europäische Freiheit: Mit der neuen EU-Fusionsrichtlinie dürfte deutschen Konzernen der Abschied aus der Heimat zumindest steuerlich erleichtert werden

"Diesen so genannten Betriebsstättenvorbehalt kennt das deutsche Recht in diesem Zusammenhang bislang nicht. Er muss nunmehr neu eingeführt werden", sagt Brück. Da die neue EU-Richtlinie mittelfristig in nationales Recht transformiert werden muss, dürfte die Lücke zwischen nationalem und europäischem Recht bald geschlossen werden. Ein Gesetzentwurf, der die Besteuerung europäischer Gesellschaften regelt, soll in Kürze vorgelegt werden.

Mobilität ist das Zauberwort

Die Allianz, die ihren Hauptsitz bis auf weiteres in München behalten will, muss daher keine Besteuerung ihrer stillen Reserven fürchten. Seine Standortverbundenheit hat der Münchener Konzern demonstrativ bestätigt: "Der Sitz der Allianz SE bleibt München", heißt es in einer Pressemitteilung.

Ein weiterer Aspekt: Die Form der Europa AG gibt deutschen Unternehmen die Möglichkeit, die Mitbestimmung einzuschränken. Statt des deutschen Modells mit Vorstand und Aufsichtsrat kann sich eine SE auch für ein "Board" nach angelsächsischem Vorbild entscheiden. Mancher Konzernlenker, dem der paritätisch mit Arbeitnehmervertretern und Vertretern der Kapitalseite besetzte Aufsichtsrat ein Dorn im Auge ist, dürfte nun erst recht ins Grübeln kommen.

Der entscheidende Vorteil, der vor allem für international agierende Finanzkonzerne verlockend ist, bleibt jedoch die deutlich steigende Mobilität. "Es ist für eine Europa AG ohne Probleme möglich, ihren Sitz von Deutschland zum Beispiel nach Luxemburg oder London zu verlegen", bestätigt der Wirtschaftsjurist Michael Adams im Interview mit manager-magazin.de. "Die Allianz hat sich jetzt diese Option verschafft, und diese Option ist sehr wertvoll", ergänzt Adams. Es bedürfe "nur noch weniger Formalien, um Deutschland zu verlassen".

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