Hamburg - Die Worte von Michael Diekmann ließen aufhorchen. "Wer in der ersten Liga der internationalen Finanzdienstleister mitspielen will, braucht eine starke Ausgangsposition in seinem Heimatmarkt", so der Vorstandsvorsitzende der Allianz
. "Unser Heimatmarkt ist Europa", schob Diekmann viel sagend nach.
Der internationale Finanzkonzern mit Sitz in München will bereits zum Sommer 2006 seine Gesellschaftsform ändern und zur Europa AG (Societas Europaea, SE) umfirmieren: Eine Voraussetzung dafür ist noch die erfolgreiche Verschmelzung der Allianz mit der italienischen Tochter RAS.
Die künftige "Allianz SE" wird die erste Europäische Gesellschaft im EuroStoxx 50
sein. Mit der Neuaufstellung will Diekmann die "Komplexität in der gesamten Gruppe reduzieren": Als SE kann die Allianz europaweit expandieren, ohne dafür Tochtergesellschaften nach dem jeweiligen nationalen Recht gründen zu müssen. Statt Allianz AG in Deutschland, Allianz Ltd in Großbritannien oder Allianz S.A. in Spanien gilt dann einheitlich Allianz SE. Die Gesellschaftsstrukturen werden somit deutlich schlanker.
Das Vorpreschen des Finanzkonzerns hat bei weiteren Dax-Konzernen Interesse an einer Umfirmierung geweckt. Der Softwarekonzern SAP
folgt mit großen Schritten: "Die SE erleichtert grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse, die Entwicklung eines Unternehmens als homogenen Konzern sowie Kooperationsgeschäfte in Europa", sagt SAP-Finanzvorstand Werner Brandt. Auch der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE)
stellt Überlegungen an: "Der Wechsel der Gesellschaftsform könnte eine Option für uns sein", bestätigte der Vorstandsvorsitzende der HRE, Georg Funke, in einem Zeitungsinterview.
Angst vor Besteuerung der stillen Reserven
Dabei hatte die Rechtsform "Societas Europaea" nach ihrer Einführung im Jahr 2004 einen eher verhaltenen Start: Nur wenige Unternehmen firmierten um, darunter der österreichische Baukonzern Strabag
, die finnische Elcoteq und der Hamburger Zoll-Dienstleister "Zoll Pool Hafen Hamburg".
"Der Hauptgrund für die Zurückhaltung von Unternehmen waren steuerrechtliche Unklarheiten", sagt Michael Brück, Steuerfachmann bei KPMG gegenüber manager-magazin.de.
Nach bisher geltendem deutschem Recht muss ein Konzern, der seinen Sitz ins Ausland verlegt, die inländische Gesellschaft liquidieren. Damit kommt es zur so genannten Schlussbesteuerung: Der Konzern muss seine stillen Reserven offen legen und damit auch versteuern. Eine ähnliche Frage stellt sich, wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft durch die grenzüberschreitende Verschmelzung mit einer ausländischen Kapitalgesellschaft eine Europa AG gründet.
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