Von Henrik Müller
mm.de: Es gibt ja schon Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, gerade die IG BCE war da ja Vorreiter. Wo ist der Unterschied?
Franz: Der Unterschied liegt in der Automatik. Öffnungsklauseln scheitern in der Praxis häufig am Einspruchsrecht der Gewerkschaften. Die betriebsindividuelle Gewinnbeteiligung würde ohne weiteren Aufwand, ohne weitere Konflikte wirken.
mm.de: Meinen Sie, bei einem derart dezentralisierten Lohnfindungsverfahen wären im Schnitt höhere Lohnabschlüsse drin?
Franz: Das hängt von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation ab. Es ist ja einiges in Bewegung gekommen. Ob bei Siemens, Opel oder DaimlerChrysler - auf betrieblicher Ebene haben Gewerkschafter inzwischen eingesehen, dass Zugeständnisse wie unentgeltliche Mehrarbeit oder die Kürzung von Gehaltsbestandteilen nötig sind, um Arbeitsplätze zu sichern.
mm.de: Aber wenn es um Flächentarifverträge geht, dann wird die große "Ende-der-Bescheidenheit"-Keule rausgeholt.
Franz: Häufig, ja. Die betriebliche Ebene ist sehr viel weiter als bestimmte Spitzenfunktionäre. Aber auch deren Rhetorik darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lohnpolitik im letzten Jahr moderat war. Wir haben die Gewerkschaften dafür im letzten Jahresgutachten des Sachverständigenrats gelobt. Das kam bisher nicht sehr häufig vor.
mm.de: Haben Gewerkschaften eine politische Rolle zu spielen?
Franz: Es wäre natürlich wünschenswert, wenn sie sinnvolle Reformbemühungen konstruktiv begleiteten. Gewerkschaften sind immer schnell bei der Hand, wenn es um neue soziale Leistungen geht. Seltsamerweise sehen sie nicht ein, dass die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme - die ja in Deutschland ausschließlich am Arbeitsvertrag angreift - ein Riesenproblem ist. Arbeit wird immer teurer, aber die Beschäftigten haben immer weniger Geld in der Tasche. Das kostet Arbeitsplätze. Insofern sichert die Kürzung und Umfinanzierung von Sozialausgaben Arbeitsplätze. Und das sollte ja das oberste Interesse der Gewerkschaften sein.
© manager magazin online 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH