Hamburg - Der Zementhersteller Dyckerhoff
aus Wiesbaden muss sich auf ein kostspieliges Gerichtsverfahren einstellen. Insgesamt 28 Unternehmen werden die deutsche Zementfirma und zwei weitere Unternehmen der Branche auf Schadensersatz wegen verbotener Preisabsprachen in Höhe von insgesamt 140 Millionen Euro verklagen.
Die Kläger haben ihre Ansprüche an eine belgische Gesellschaft namens Cartel Damage Claims (CDC) abgetreten, um ihre Forderungen gebündelt einklagen zu können. CDC ist auf den Ankauf, die Bündelung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen spezialisiert. "Die Klage wird in der kommenden Woche beim Landgericht Düsseldorf eingereicht", sagte der Vorsitzende des CDC-Verwaltungsrats, Ulrich Classen. Die Klageschrift haben offenbar Anwälte der Großkanzlei Oppenländer angefertigt.
Nach Angaben Classens hat CDC die Rechte für die Ansprüche aus den Schadenersatzklagen von 28 kleinen und mittleren Zementkunden in Deutschland erworben. Die Klage richte sich neben Dyckerhoff auch gegen die Zementhersteller Lafarge
und Readymix
. Von Dyckerhoff war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Die Dyckerhoff-Aktie führte zeitweise die Liste der Verlierer im SDax
an, notierte gegen Mittag aber nur gut ein Prozent im Minus bei 21,87 Euro.
"Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum 1993 bis 2002", sagte Classen. Den Kunden der Zementhersteller sei pro Tonne ein Schaden in Höhe von 14 Euro entstanden. Die Mindestschadenssumme sei auf 102 Millionen Euro beziffert worden, die inzwischen aufgelaufenen Zinsen auf 42,4 Millionen Euro.
Das Bundeskartellamt hatte im April 2003 wegen jahrelanger Preisabsprachen gegen sechs Zementkonzerne eine Rekordbuße in Höhe von insgesamt 660 Millionen Euro verhängt, davon waren auch das Wiesbadener Unternehmen Dyckerhoff
, die französische Lafarge
und die britische Readymix
betroffen.
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