Von Karsten Langer und Martin Scheele
Berger folgt der Staatsanwaltschaft
Deutlich wird, dass Berger bei der Entscheidung zum Haftantrag der Argumentation der Staatsanwaltschaft in allen Punkten folgt. Berger unterstreicht in seinen Ausführungen auch, dass er sich immer auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) stützt. Die Falk-Verteidiger hatten ihm vorgeworfen, dies nicht zu tun.
Die Zuschauer halten die Luft an, als Berger aus weiteren E-Mails vorliest. Der Angeklagte Ralph S. hatte am 7.9.2000 bezüglich geplanter Umsätze an Falk geschrieben: "Ziel ist eine kurzfristige Umsatzsteigerung bei Ision im dritten Quartal, besser noch im zweiten Quartal."
Weiter heißt es: "Es gilt also, eine Konstellation zu finden, die möglichst geringe Verluste bei Distefora und Bluetrix [eine Tochter der Distefora] erzeugt, aber dennoch einen deutlichen Ision-Effekt hat. Der Unternehmensverband von Theodor B. kann einen 'regulären' Umsatz in der genannten Höhe bei Ision nicht erzeugen, da heute oder in der jüngeren Vergangenheit keine Projekte vorhanden sind, die hierfür herhalten können. Somit ist ein echter Umsatz von sechs Millionen Mark mit echtem Deckungsbeitrag von drei Millionen Mark nicht möglich. B. ist jedoch bereit, Umsätze bei Ision zu erzeugen, wenn er lediglich als Katalysator dienen soll." Berger erwähnt in diesem Zusammenhang, dass Falk in Vernehmungen in einem Fall von "bilanzpolitisch motivierten Geschäften" gesprochen habe.
Berger hält die Spannung aufrecht, als er aus einer E-Mail des Ision-Technikvorstands Thomas K., datiert vom 8.12.2000 an Falk zitiert. K. stellt Falk in diesem Schreiben die Frage: "Für diese Geschäfte [zwischen Bluetrix, KM-1, MediaConsult und Medienkontor mit Ision] ist keine oder nur eine unzureichende Dokumentation vorhanden. Die Auswirkungen sind verschiedener Natur. Inwieweit entsteht durch die Vorlage der Verträge im Datenraum ein Haftungsproblem seitens der Distefora gegenüber dem Investor abgegebenen Garantien?" Und weiter heißt es: "Inwieweit laufen alle Beteiligten, insbesondere der Vorstand durch Unterlassen, den Investor zu informieren beziehungsweise den Aufsichtsrat aufzuklären, Gefahr, eine strafbare Handlung zu begehen?"
Im Saal 300 des Hamburger Landgerichts ist es mucksmäuschenstill. Richter Berger sagt: "Die Fragen von Herrn K. drängen sich auch der Kammer auf."
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