13.01.2005
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Falk-Prozess

Was Falk mit den Brüdern Haffa zu tun hat

Von Martin Scheele und Karsten Langer

4. Teil: Verteidiger stoppen vorerst Selbstleseverfahren

Verteidiger stoppen vorerst Selbstleseverfahren

Um 15.10 Uhr verkündigt Berger, dass das Selbstleseverfahren ausgesetzt ist, bis die Kammer über den Antrag der Verteidigung entschieden hat. Im Folgenden entbrennt eine Diskussion wie das Programm des nächsten Verhandlungstags aussehen sollte - Gutachter Jochen Drukarczyk kann erst um 14.30 Uhr im Gericht sein.

Richter Berger schlägt vor, dass die Angeklagten sich zur Person und zur Sache einlassen könnten. Wie eine Befragung der Verteidiger ergibt, sind nur zwei der Angeklagten am kommenden Donnerstag bereit, sich zur Person einzulassen, zur Sache will dies an diesem Tage keiner tun. Für eine kleine Überraschung sorgt dann aber noch Verteidiger Krause des Angeklagten Maarten R., der bekannt gab, dass eine Sacheinlassung vorbereitet werde.

Bliwiers Antrag - Drukarczyk zum offiziellen Gerichtssachverständigen zu bestellen, schließen sich alle anderen Verteidiger an - mit Ausnahme von Rechtsanwalt Daum, Verteidiger des Angeklagten Ralph S. Daum: "Es soll erstmal eine 'Sachverhaltsgrundlage' geschaffen werden, es gibt unserer Ansicht nach noch genügend Material bei der Käuferseite (Energis), das noch wichtig für die Verhandlung ist." Um 16.00 Uhr beendet Richter Berger den Verhandlungstag. Nächster Termin ist Donnerstag, der 20. Januar, um 14.30 Uhr. Der Gutachter Jochen Drukarczyk soll dann weiter befragt werden.

Hintergrund zum Verfahren

Die Strafsache Falk ist das größte Wirtschaftsverfahren, das der Stadtstaat Hamburg je erlebt hat. Die Akten umfassen 700 Ordner und füllen einen Extraraum im Gericht. Die 283-seitige Anklageschrift nennt 76 Zeugen, 369 Urkunden und 6 Gutachten. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens kann das Landgericht gegenwärtig keine Angaben zur Prozessdauer machen. Vorerst sind 38 Verhandlungstage bis Ende Juni kommenden Jahres angesetzt. Beim Betrugsvorwurf könnte sich der Mindestschaden laut Landgericht auf 46,7 Millionen Euro belaufen.

Falk soll im Jahr 2000 bei seiner Internetfirma Ision den Umsatz manipuliert haben. Das Gericht hatte die gegen Falk gerichtete Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg mit Modifizierungen zugelassen und das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet. Dem 35-Jährigen wird verbotene Kursmanipulation in zwei Fällen, Betrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Für Aufsehen sorgt der Prozess auch, weil die Richter das so genannte Adhäsionsverfahren anwenden. Die zivilrechtlichen Ansprüche an Falk und die anderen Angeklagten werden so gleich mitverhandelt. Das Adhäsionsverfahren wurde bislang in deutschen Gerichten sehr selten angewandt.

Das hatte zur Folge, dass etwa Betrugsopfer erst nach einem Strafprozess ihre Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen konnten. Im Falk-Prozess sitzen so die Rechtsanwälte des britischen Ision-Käufers Energis mit im Gericht und können zum Beispiel Zeugen befragen oder Anträge stellen. Energis hat Falk auf 763 Millionen Euro Schadenersatz verklagt.

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