16.12.2004
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Falk-Prozess

"Ich werde mir die Namen der Staatsanwälte tätowieren, wenn ..."

Von Martin Scheele und Karsten Langer

4. Teil: "Ist der Antrag auf Haftentlassung damit gestellt?"

"Ist der Antrag auf Haftentlassung damit gestellt?"

Um 13.30 Uhr haben die Prozessbeteiligten wieder ihre Plätze eingenommen. Falks Antrag auf Haftentlassung wird nicht mehr ausdrücklich gestellt. Auf Bergers Frage: "Ist der Antrag auf Haftentlassung damit gestellt?", antwortet Falks Anwalt Bliwier: "Der Antrag ist gestellt und beruht auf den Ausführungen von Falk." Staatsanwalt Heyen möchte wissen, ob der mündliche Antrag auch zu Protokoll gegeben worden ist. Berger bejaht.

Der Verhandlungstag klingt mit juristischem Geplänkel aus. Anwältin Voges drängt Richter Berger, den Antrag über die Aussetzung des Verfahrens ernst zu nehmen. Berger weicht aus und vermeidet es, sich auf einen Zeitpunkt festnageln zu lassen. Er erwidert, dass die Anträge der inhaftierten Angeklagten eine höhere Priorität haben als die der nicht Inhaftierten. Bliwier verlangt, dass "das Verfahren auszusetzen ist, wenn das Gericht einen eigenen Gutachter bestellt". Eine ausführliche Diskussion der Gutachter sei in einem Hauptverfahren nicht üblich. Seine Forderung bleibt unkommentiert.

Um 14.00 Uhr schließt der Vorsitzende Richter Berger die Verhandlung. Nächster Prozesstag ist Mittwoch, der 22. Dezember. An diesem Tag soll Falks Gutachter Jochen Drukarczyk aussagen. Die Ausführungen des Regensburger Professors, der sich im Bereich Unternehmensbewertungen einen Namen gemacht hat, werden mit Spannung erwartet. Unklar ist derzeit, wann über die noch ausstehenden Anträge auf Aussetzung des Verfahrens und Befangenheit gegen die Richter entschieden wird.

Hintergrund zum Verfahren

Die Strafsache Falk ist das größte Wirtschaftsverfahren, das der Stadtstaat Hamburg je erlebt hat. Die Akten umfassen 700 Ordner und füllen einen Extraraum im Gericht. Die 283-seitige Anklageschrift nennt 76 Zeugen, 369 Urkunden und 6 Gutachten.Aufgrund der Komplexität des Verfahrens kann das Landgericht gegenwärtig keine Angaben zur Prozessdauer machen. Vorerst sind 38 Verhandlungstage bis Ende Juni kommenden Jahres angesetzt. Beim Betrugsvorwurf könnte sich der Mindestschaden laut Landgericht auf 46,7 Millionen Euro belaufen.

Falk soll im Jahr 2000 bei seiner Internetfirma Ision den Umsatz manipuliert haben. Das Gericht hatte die gegen Falk gerichtete Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg mit Modifizierungen zugelassen und das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet. Dem 35-Jährigen wird verbotene Kursmanipulation in zwei Fällen, Betrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

In dem Verfahren betritt das Gericht juristisches Neuland: Zum ersten Mal werden die zivilrechtlichen Ansprüche an Falk und die anderen Angeklagten gleich mitverhandelt. Bisher ist es so, dass etwa Betrugsopfer erst nach einem Strafprozess ihre Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen konnten. Nun sitzen die Rechtsanwälte des britischen Ision-Käufers Energis mit im Gericht und können zum Beispiel Zeugen befragen oder Anträge stellen. Energis hat Falk auf 763 Millionen Euro Schadenersatz verklagt.

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