Von Martin Scheele und Karsten Langer
Hamburg - Angespannt, müde und verkniffen lächelnd präsentierte sich Alexander Falk am Beginn des ersten Verhandlungstages vor dem Hamburger Landgericht. Als der Vorsitzende Richter Nikolaus Berger die Verhandlung um 15.30 Uhr beendet, wirkt Falk wie in seinen besten Tagen: Siegessicher, optimistisch - und ausgestattet mit der ihm typischen "Zack bumm"-Gestik, steht er am Fenster des Plenarsaals und lacht mit seinen Verteidigern.
Was war geschehen? Eigentlich nicht viel - zumindest in der Sache. Falks Verteidiger stellten Befangenheitsanträge und Anträge zur Aussetzung des Verfahrens. Der Beschluss des Vorsitzenden Richters dazu lautete am Ende: "Am kommenden Mittwoch wird über die gestellten Anträge verhandelt, die Staatsanwaltschaft wird dann Stellung nehmen." Die Anklageschrift wurde nicht verlesen.
Und doch hat dieser Tag einiges Bemerkenswertes zu Tage gefördert. Da wären zum einen die Verteidiger, die eloquent auftretend, den ersten Tag dominierten. Allein Gerhard Strate, einer von Falks Anwälten, redete drei Stunden und verhaspelte sich dabei nur ein einziges Mal. In geschliffener Sprache wettert er gegen die angeblich nachlässige Vorbereitung des Verfahrens. Seine Eingangsrede spickt er mit Zitaten der klassischen Freigeister Heine und Goethe. An der Justiz ließ er kein gutes Haar und zeichnete das Bild einer dilettantisch agierenden Behörde. "Die Hamburger Strafjustiz hat sich von ihrer kläglichsten Seite gezeigt", mokierte sich Strate. Das Verfahren sei "geprägt von einer Vielzahl von Rechtsverstößen".
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Nach Ansicht des Verteidigers hat die Kammer zudem über mehrere Monate hin wichtige Beweismittel zurückgehalten. Außerdem habe sie das Verfahren eröffnet, ohne Falk zum Vorwurf der Steuerhinterziehung angehört zu haben. Es sei zu diesem Vorwurf nie ermittelt worden, sagte Strate. Die Staatsanwaltschaft habe die Unterlagen seit Monaten in ihrem Besitz gehabt, ohne die Verteidigung darüber zu informieren. Dies seien genau jene Dokumente gewesen, deren Einbringung die Anklagebehörde stets abgelehnt habe.
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