Dienstag, 09. Februar 2010, 19:36 Uhr
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15.10.2004

Mannesmann-Prozess

Freispruch-Fehler?

Die Freisprüche für alle Angeklagten im Mannesmann-Prozess sind laut Staatsanwaltschaft fehlerhaft. Der Tatbestand der Untreue sei nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es. Dies ist Kern der Begründung für den Antrag, das Verfahren neu aufzurollen.

Düsseldorf - Ein juristisches Nachspiel des Düsseldorfer Mannesmann-Prozesses vor dem Bundesgerichtshof ist einen Schritt näher gerückt. Knapp drei Monate nach dem am Landgericht beendeten Prozess reichte die Staatsanwaltschaft am Freitag nach eigenen Angaben die schriftliche Begründung der Revisionsforderung ein. Das Mannesmann-Verfahren war mit Freisprüchen unter anderem für den Vorstandschef der Deutschen Bank Chart zeigen, Josef Ackermann, ausgegangen.

  In erster Instanz gescheitert:  Die Staatsanwälte Johannes Puls (l.), Lothar Schroeter (m.) und Dirk Negenborn scheiterten vor dem Landgericht Düsseldorf mit ihren Untreue-Vorwürfen gegen die Angeklagten im Fall Mannesmann
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In erster Instanz gescheitert: Die Staatsanwälte Johannes Puls (l.), Lothar Schroeter (m.) und Dirk Negenborn scheiterten vor dem Landgericht Düsseldorf mit ihren Untreue-Vorwürfen gegen die Angeklagten im Fall Mannesmann

© DDP
Die zuständige 14. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf muss nun prüfen, ob der rund 100 Seiten starke Schriftsatz frist- und formgerecht eingegangen ist. Danach soll die Revisionsbegründung an den Bundesgerichtshof (BGH) weitergeleitet werden.

In ihrer Begründung rügt die Anklage in erster Linie eine ihrer Ansicht nach fehlerhafte Anwendung des Untreuetatbestands (Paragraph 266 StGB) durch das Gericht. Weitere Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt. Die Anklage hatte bereits mehrfach angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen. Es dürfte aber noch viele Monate dauern, bis der Rechtstreit über die insgesamt rund 57 Millionen Euro teuren Prämien und Abfindungen, die im Zuge der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone gezahlt worden waren, in eine neue Runde gehen kann. Liegt die Revision dem BGH vor, ergeht nach Angaben eines BGH-Sprechers voraussichtlich binnen drei bis sechs Monaten ein Richterspruch.

Haftstrafen ohne Bewährung waren gefordert

Die Ankläger hatten zum Abschluss des sechsmonatigen Mannesmann-Prozesses teils Haftstrafen ohne Bewährung gefordert. So plädierte die Staatsanwaltschaft im Fall des früheren Mannesmann-Aufsichtsratschefs Joachim Funk auf eine dreijährige Freiheitsstrafe. Für Ackermann forderte sie eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, die rund 180 Milliarden Euro schwere Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Chart zeigen vor vier Jahren dazu genutzt zu haben, Managern und Pensionären Millionen-Prämien und -Abfindungen zuzuschieben. Dies habe den Tatbestand der schweren Untreue oder der Beihilfe dazu erfüllt.

Das Gericht hatte die sechs Angeklagten jedoch am 22. Juli dieses Jahres freigesprochen. Die bei der Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch Vodafone gezahlten Prämien und Abfindungen seien nicht als Untreue zu werten und strafrechtlich nicht zu beanstanden. Es habe aber Verstöße gegen das Aktienrecht gegeben. An diesen habe sich auch Ackermann beteiligt. Zivilrechtliche Verstöße gegen das Aktienrecht standen jedoch in dem Strafprozess nicht zur Verhandlung.

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