22.07.2004
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Mannesmann-Prozess

"Esser wurde doppelt bezahlt"

Von Arne Stuhr und Matthias Kaufmann

6. Teil: "Der Grund für die Prämie war ihnen egal"

"Der Grund für die Prämie war ihnen egal"

Immerhin eine Genugtuung hält sie anschließend für Klaus Esser bereit. Mit Vehemenz hatte er in dem ganzen Verfahren den Vorwurf von sich gewiesen, sich selbst die eigene Prämie zugeschustert oder auch nur danach gefragt zu haben. Dieser Meinung ist auch das Gericht: Von Täterschaft keine Spur.

  Genugtuung mit Abstrichen:  Klaus Esser im Kreise seiner Verteidiger
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DPA

Genugtuung mit Abstrichen: Klaus Esser im Kreise seiner Verteidiger

Dagegen hätten sich Josef Ackermann und Klaus Zwickel einer gravierenden Pflichtverletzung schuldig gemacht, als sie Funks Prämie "ohne sorgfältige Prüfung" genehmigten. Hier hält Koppenhöfer kaum hinterm Berg: "Der Grund für diese Prämie war ihnen egal." Zu einer Verurteilung kommt es dennoch auch hier nicht - das juristische Stichwort lautet "Verbotsirrtum". Das heißt: Den beiden war nicht klar, dass sie damit etwas Strafbares tun.

Um 12.30 Uhr schließt Brigitte Koppenhöfer die Verhandlung und damit das Mannesmann-Verfahren.

Damit ist die Jagd nach Statements eröffnet. Alle Reporter, vor allem die Kamerateams drängen zu den Angeklagten, die sich erleichtert die Hände schütteln, um einen Kommentar zu ergattern. Als erster tritt Josef Ackermann vor die Mikrofone, der "außerordentlich dankbar" ist dafür, dass das Gericht "Sachverhalte richtig dargestellt hat". Nun könne er sich endlich wieder voll auf seine Arbeit bei der Bank konzentrieren.

Was die aktienrechtlichen Rüffel der Richterin angeht betont er, dass die Meinungen dazu in der Rechtswissenschaft ja auseinandergingen. Hier bestehe sicher Klärungsbedarf. Denn sei es so, dass derlei Prämien nicht mehr gezahlt werden dürften, würde dies "das Geschäft hier zu Lande substantiell verändern".

Klaus Esser gibt sich "erleichtert", dass "diese Rufschädigung" nun ein Ende habe. Er verabschiedet sich anschließend in den Urlaub.

Das letzte Wort ist wohl auch nach dem Urteil nicht gesprochen. Eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft kündigte an, eine Revision des Urteils in der kommenden Woche zu prüfen. Das würde bedeuten, dass der BGH entscheiden müsste, ob der Prozess vor einer anderen Kammer neu aufgerollt wird.

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