02.01.2004
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Gesetzentwurf

Schwarzarbeit bald kriminell

Finanzminister Eichel hat eine neue Idee, die leeren Staatskassen zu füllen. Wer im Privathaushalt eine Putzfrau schwarz beschäftigt oder Handwerker ohne Rechnung arbeiten lässt, muss künftig mit Strafverfolgung und einem saftigen Bußgeld rechnen.

Berlin - Das Bundesfinanzministerium bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht des "Handelsblatts". Danach sollen mindestens 1500 Euro Bußgeld fällig werden, wenn die Schwarzarbeiter den Zollfahndern auffallen und der Auftraggeber keine Rechnung vorlegen kann. Das Ministerium rechnet damit, dass die Neuregelung, die im Sommer in Kraft treten soll, schon in diesem Jahr eine Milliarde Euro Mehreinnahmen bringt.

  Schadet dem Fiskus:  Schwarzarbeit
mm.de

Schadet dem Fiskus: Schwarzarbeit

Konkrete Details aus dem Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit wurden noch nicht genannt. Der Entwurf wird zur Zeit mit den Ländern abgestimmt. Ein Ministeriumssprecher bestätigte aber, dass eine Reihe neuer Straftatbestände aufgenommen wurden. Den Steuerzahlern müsse klar werden, dass Schwarzarbeit mehr als eine Ordnungswidrigkeit sei, sagte er. Bisher begehen Privatleute eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie jemanden für ein Handgeld arbeiten lassen.

Generell soll künftig jede nicht bei Sozial- oder Finanzbehörden angemeldete bezahlte Dienstleistung als Wirtschaftskriminalität gelten und vom zuständigen Zoll in enger Zusammenarbeit mit den Finanzämtern verfolgt werden, schreibt die Zeitung unter Berufung auf den Gesetzentwurf. Nachbarschaftshilfe dürfe allenfalls durch "kleine Aufmerksamkeiten, wie zum Beispiel ein Blumenstrauß oder eine Gartenpflanze" belohnt werden, um nicht als kriminelles Delikt zu gelten.

Scharfe Kontrollen am Bau geplant

Mit Strafen müssen dem Bericht zufolge auch Unternehmen rechnen, die Schwarzarbeit leisten oder Schwarzarbeiter beschäftigen. Vor allem am Bau sollten die Kontrollen verschärft werden. An das Schwarzarbeitsgesetz sollten die entsprechenden Vorschriften im Sozialgesetzbuch und im Ausländerrecht angepasst werden. Baufirmen, die Subunternehmer mit Schwarzarbeitern beschäftigten, sollten von öffentlichen Aufträgen künftig ausgeschlossen werden, hieß es.

Durch eine Ausweitung der Verfolgung von Schwarzarbeit entstünden allenfalls minimale Kosten, da eine hierfür etwa erforderliche Personalaufstockung durch das "Heben von Effizienzreserven in der öffentlichen Verwaltung" kompensiert werden solle, kündigte der Sprecher an. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums soll das Vorgehen gegen illegale Beschäftigung beim Zoll gebündelt werden.

Der Gesetzentwurf, dessen Text zurzeit noch mit den Ländern abgestimmt wird, soll nach gegenwärtiger Planung am 18. Februar vom Bundeskabinett gebilligt und dann Bundestag und Bundesrat zugeleitet werden. Das Ministerium erwartet einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bei einer Bundesratssitzung am 9. Juli.

Der CDU-Haushaltspolitiker Dietrich Austermann sagte, die Union werde den Entwurf kritisch durchleuchten. Die Schwarzarbeit verzeichne Zuwächse, weil die Bürger versuchten, dem Druck bei Steuern und Abgaben auszuweichen. Der erste Schritt müsse deshalb eine Entbürokratisierung und Entlastung bei den Steuern sein. Dafür liege der Vorschlag einer radikalen Steuerreform von Unions-Fraktionsvize Friedrich Merz vor, sagte Austermann.

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