Leitsatz 5 - Gewerbesteuer ja, besser auch noch für Fahrtenschwimmer
Im fünften Leitsatz kommt der berühmte einheitliche Freibetrag von 8.000 Euro pro Nase - statt heute 7.235 Euro pro Erwachsenem und 2.904 Euro pro Kind bisher - und der phänomenale Stufentarif. Statt linear ansteigender Steuerlast nun drei Steuerklassen: 12 Prozent für das Einkommen bis 18.000 Euro, 24 Prozent für das Einkommen bis 40.000 Euro und 36 Prozent für alles, was darüber liegt.
Der Vorschlag bleibt deutlich unter dem derzeit für 2004 diskutierten Höchststeuersatz von 42 Prozent . Die Einkommensstufen werden jedes zweite Jahr inflationsbereinigt. Gute Idee; das wird aber die schönen glatten Beträge im Laufe der Zeit wieder ordentlich krumm machen. Stufen oder linear? Dieser Glaubenskrieg wird uns noch lange beschäftigen, geht aber an den wichtigen Steuerproblemen vorbei. Der progressiv linear steigende Steuertarif hat zumindest den Vorteil, dass mit minimalen Gesetzeskorrekturen eine Einkommensteuerbelastung von 100 Prozent und mehr installiert werden kann.
Unternehmerische Einkünfte werden höchstens mit 24 Prozent belastet, wenn sie mit Gewerbesteuer belegt sind. Aha! Die Gewerbesteuer - unsere Strafsteuer auf unternehmerische Betätigung - soll es offenbar noch weiter geben.
Wer definiert Sondersteuern? Und warum?
Die Gewerbesteuer ist eine Sondersteuer auf Gewinne, die derzeit nur von Unternehmen bezahlt wird; vom nächsten Jahr an soll es auch Freiberuflern an den Kragen gehen. Wenn Unternehmen Gewerbesteuer zahlen, gibt es auch keinen Grund, dass Freiberufler sie nicht zahlen sollten. Der Witz ist nur: Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund für eine Sondersteuer auf Einkünfte bestimmter Personengruppen.
Die Gewerbesteuer ist überdies kompliziert und führt ein vertracktes Eigenleben. Meint man Steuervereinfachung ernst, gehört die Gewerbesteuer als erstes auf den Müll. Wenn man eine besondere Gemeindesteuer braucht, gibt es genügend einfache Konzepte in der Schublade, die eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen ermöglichen.
So etwas hätte auch den Vorteil, dass sich auch Arbeitnehmer oder Bezieher von Zinsen und Renten mit einem druckfrischen Gewerbesteuerbescheid in den Händen, einmal Gedanken darüber machen, was die Gemeinden so mit den Steuergeldern anstellen.
Landwirte und Vermieter ließen sich herausdividieren
Wenn man den Vorwurf, dass die Gewerbesteuer eine Bestrafung von unternehmerischer Initiative ist, entkräften will, könnte man vielleicht auch Fahrtenschwimmer und alle Menschen, deren Nachnamen mit "ö" aufhört, der Gewerbesteuer unterwerfen. Das lässt sich genauso plausibel begründen, wie die jetzige Zielgruppe dieser Steuer.
Das Tolle an der Gewerbesteuer im Merz-Konzept ist, dass vorne beim Leitsatz Nr. 3 gewerbliche, freiberufliche, landwirtschaftliche und Vermietungseinkünfte zu einer Gruppe von "unternehmerischen Einkünften" zusammengefaßt werden. Wenn die CDU nicht auch Landwirte und Vermieter mit Gewerbesteuer belegen will, kann man diese Einkunftsarten bei der Steuer wieder irgendwie herausdividieren - soviel zur Steuervereinfachung beim Leitsatz 3.
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